BERLIN. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Verbot von illegaler Lachgas-Nutzung anstrebt. Konkret sollen der Besitz und Verkauf an Kinder und Jugendliche unterbunden werden, berichtet die Rheinische Post. Dafür soll ein bereits existierendes Gesetz zu sogenannten psychoaktiven Stoffen ergänzt werden. Ein entsprechender Änderungsentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.
Doch das Bundesgesundheitsministerium plant breite Ausnahmen. Denn Lachgas findet auch Anwendung in der Industrie, Medizin und Wissenschaft. Sofern ein Mißbrauch ausgeschlossen werden kann, soll es weiterhin als „anerkannte Verwendung“ verfügbar sein. So etwa bei Sprühsahne und allen bisher gängigen Nutzungszwecken.
Ziel der Gesetzesänderung ist ein Verbot für Minderjährige. Sie sollen es nicht kaufen dürfen. Ausnahmen würden dann nur für Produkte mit Gaskartuschen gelten, die nicht ausgetauscht werden können – wie Sahnesprühdosen.
Jugendliche nutzen Lachgas als Partydroge
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die rasant steigende Popularität von Lachgas als Partydroge. Jüngst hatte der Stadtelternrat in Gifhorn Lauterbach in einem Brief dazu aufgefordert, Jugendliche besser davor zu schützen. „Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist“, sagte der zweite Vorsitzende Christopher Finck.
In der Stadt gibt es drei Snack-Automaten, aus denen neben Süßigkeiten und Getränken auch Lachgas verkauft wird. Bereits Anfang Mai hatte der Stadtelternrat von den örtlichen Behörden verlangt, gegen das Angebot in den Automaten vorzugehen.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hatte vor dem Konsum von Lachgas gewarnt. Er könne zu schweren und zum Teil bleibenden gesundheitlichen Problemen führen, darunter Bewußtlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Lauterbach schloß sich den Warnungen größtenteils an. Lachgas klinge „lustig und ungefährlich, ist es aber nicht“.
Nachbarländer regulieren bereits strenger
Ein Verbot wäre in Europa kein Novum. Die Niederlande und Großbritannien haben den Besitz und Verkauf bereits weitestgehend eingeschränkt. Und auch die Dänen regulieren Lachgas deutlich strenger als Deutschland.
Ebenfalls im Antrag ist ein Verbot der Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Beide sind wesentlich in der Herstellung sogenannter K.-o.-Tropfen, die Sexualstraftäter in die Getränke ihrer Opfer mischen, um sie gefügig zu machen. (sv)
Ich bin ein David im Tech-Blogger, Digital Marketing Profi seit 8 Jahren. Computeringenieur von Beruf und ich liebe es, neue Ideen zu finden, die die SEO von Websites verbessern. Ich teile gerne Wissen und Informationen zu vielen Themen. Mein Ziel ist es, die Sichtbarkeit im Internet zu erhöhen und seine Gedanken zu teilen. Außerdem lese ich gerne und höre Musik.
Quellenlink : Wunsch von Eltern und Ärzten: Wunsch von Eltern und Ärzten Lauterbach plant Lachgasverbot für Minderjährige