Wegen „Prangerwirkung“: Wegen „Prangerwirkung“ Gerichtsurteil: „Bild“-Zeitung darf unverpixeltes Sylt-Video nicht zeigen

SYLT/MÜNCHEN. Das Landgericht München hat der Bild-Zeitung untersagt, Szenen des Sylt-Videos unverpixelt zu veröffentlichen. Geklagt hatte eine junge Frau, die im Video „Ausländer raus“ ruft. Auch die Nennung ihres Vornamens und des ihres Freundes, der ebenfalls in dem Video zu sehen ist, verbot das Gericht, wie das Online-Juramagazin LTO berichtete.

Der Beschluß folgt der Argumentation der Anwältin der Frau, die auf die umfangreiche mediale Berichterstattung und die damit verbundenen Schäden für die Personen im Video verwies. „Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.“ Eine im unverpixelten Video deutlich erkennbare junge Frau hatte ein dreimonatiges Hausverbot an ihrer Hochschule erhalten, ihre Exmatrikulation wird derzeit noch geprüft.

„Bild“-Zeitung ist Wiederholungstäter

Bisher betrifft der Beschluß nur den Axel-Springer-Verlag, zu dem die Bild-Zeitung gehört. Allerdings dürfte nach dem aktuellen Beschluß auch die Berichterstattung anderer Medien wie Zeit Online und des WDR rechtswidrig sein. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags kündigte gegenüber LTO an, prüfen zu wollen, Widerspruch gegen den jüngsten Beschluß einzulegen.

Die Bild-Zeitung hat bereits in der Vergangenheit rechtliche Streitigkeiten um die „Prangerwirkung“ gehabt. 2015 hatte die Zeitung Fotos von Facebook-Nutzern veröffentlicht, die sich auf der Online-Plattform abschätzig über Migranten geäußert hatten. Das Landgericht München hatte das damals für illegal befunden. (st)

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