WaffenrechtAfD-Mitglied darf Waffenbesitzkarte behalten

MAGDEBURG. Der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf darf seine Waffenbesitzkarte behalten. Seine Parteimitgliedschaft hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsens-Anhalts nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Polizei hatte dem Politiker zuvor die Karte mit der Begründung entzogen, seine Mitgliedschaft bei der Partei mache seinen Waffenbesitz unzulässig. Die AfD verfolge „verfassungsfeindliche Bestrebungen“.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch den Landesverfassungsschutz berechtige nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für das Mitglied. Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.

AfD-Politiker ist froh über Entscheidung

Stadtrat Kumpf zeigte sich über das Urteil erfreut. Es sei „gut zu wissen, daß wenigstens die Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Land“ noch funktioniere.

„Es ging in diesem rechtsstaatlich und demokratiepolitisch höchst bedenklichen Verfahren auch nie darum, daß man tatsächlich von irgendeinem Gefährdungspotenzial meinerseits ausgegangen wäre. Es ging um die gezielte Einschüchterung von Jägern, Sportschützen und in weiterer Folge von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes“, sagte der Politiker. (lb)

Quellenlink : WaffenrechtAfD-Mitglied darf Waffenbesitzkarte behalten