„Verstoß gegen das Parteiengesetz“: „Verstoß gegen das Parteiengesetz“ Spendenaffäre bei den Grünen? AfD schaltet Bundestag ein

BERLIN. Die AfD hat den Bundestag aufgefordert, Spenden des Vereines „Campact“ an die Grünen zu überprüfen. Der einschlägig linke Verein rief zu einer strategischen Zweitstimmenabgabe für die Grünen bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen auf und will bis zu eine Million Euro für eine gegen die AfD gerichtete Kampagne bereitstellen.

Durch die formal gemeinnützige Tochtergesellschaft „HateAid“ erhielt „Campact“ in den vergangenen Jahren indirekt rund zwei Millionen Euro von der Bundesregierung. Unter anderem floß Geld aus dem Fördertopf „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums, geführt von Lisa Paus (Grüne).

Doch zwischen den offiziell beim Bundestag gelisteten 160.000 Euro an die Grünen und der angekündigten Millioneninitiative liegt nach Ansicht der AfD eine gewaltige Differenz. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer sprach in dem Zusammenhang von einem „ungerechtfertigten Vorteil im politischen Wettbewerb“. Die Grünen würden „unverfroren eine Gesetzeslücke im Parteiengesetz“ ausnutzen. Daher forderte der Finazexperte Boehringer, „daß staatlich geförderte Vereine nicht länger an politische Parteien spenden dürfen, auch nicht auf Umwegen“.

AfD: Spenden an Grüne verstoßen gegen Parteiengesetz

Weiter bemängelte die AfD, daß „Campact“ als Sammelstelle für Spenden anonymer Dritter fungiere, welche nun möglicherweise an die Grünen weiterflössen. Dies wiederum sei keine Lücke im Parteiengesetz, sondern verstoße klar gegen Paragraph 25. Sollte sich die Bundestagsverwaltung diesem Urteil anschließen, würde eine Strafsumme in dreifacher Höhe auf die Grünen zukommen.

Daher müsse „dieser Verdacht ausgeräumt oder bei Bestätigung sanktioniert werden“, mahnte Boehringer. „In der Vergangenheit waren schon vage Verdachtsmomente zu nicht steuerfinanzierten Spenden an die AfD unnachgiebig sanktioniert worden!“ Die Rechtsstaatlichkeit gebiete es, bei den Grünen ebenso genau hinzuschauen. (sv)

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