Verstörendes Video: Verstörendes Video Welche Strafe droht dem TikTok-Hetzer von Mannheim?

BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach einem TikTok-Video, in dem ein Islamist zu schwerer Gewalt gegen Islamkritiker aufgerufen hatte, harte Konsequenzen gegen den Ersteller gefordert. In dem knapp einminütigen Video lobt ein Mann, der sich im Internet „Imam Meta“ nennt, den Attentäter von Mannheim als sein „Vorbild“. Zudem hofft „Imam Meta“ auf Nachahmer. „Inshallah (deutsch: „So Gott will“ bzw. „hoffentlich“) passiert das mit Ex-Muslimen. Inshallah jedem Islamkritiker. Jedem, der den Islam kritisiert.“

Der 25jährige Afghane Sulaiman A., auf den sich „Muslim Meta“ lobend bezieht, hatte am vergangenen Freitag den bekannten Islamkritiker Michael Stürzenberger sowie andere Teilnehmer der Veranstaltung mehrmals mit einem Messer angegriffen und dabei auch einen Polizisten getötet.

Baden-Württembergs Innenminister: Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Faeser kündigte daraufhin Konsequenzen für den Videoersteller an. „Den mörderischen Messerangriff zu verherrlichen, ist widerwärtig und menschenverachtend“, sagte sie der Bild-Zeitung. Wer das tue, müsse „mit aller Härte des Strafrechts verfolgt werden“. Die Sicherheitsbehörden würden der Sache konsequent nachgehen, versprach die Innenministerin.

Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte gegenüber dem Blatt, daß die Behörden der Sache bereits nachgingen. „In so einem Video kann man eine Straftat sehen, etwa die Anstiftung zum Mord, und wer glaubt, aus der Anonymität des Internets ungeschoren agieren zu können, der täuscht sich gewaltig.“ Deshalb habe das Landeskriminalamt „bei den aktuell laufenden Ermittlungen bereits IT-Ermittler zentral zusammengezogen“.

TikTok-Hetzer mehrerer Straftaten verdächtig

Udo Vetter, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, gab gegenüber Focus Online eine Einschätzung der juristischen Lage ab. Seiner Meinung nach passieren in dem kurzen Video von „Imam Meta“ drei Straftaten. Zum einen die Billigung von Straftaten, zum anderen der Aufruf zu Straftaten und zuletzt auch der Verdacht der Volksverhetzung. Weil der Videoersteller an einer Stelle einen Atatürk-freundlichen Menschen mit türkischen Wurzeln als „Dreckstürken“ beleidigt, könnte es sich hierbei um eine Volksverhetzung handeln, glaubt Vetter. Sein Fazit: „Es erscheint mir zwingend, daß es hier zu einem Ermittlungsverfahren kommen muß.“ Bei einer Verurteilung könnten ihm bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT konnte eine Sprecherin des baden-württembergischen Landeskriminalamts die Medienberichte, wonach „Imam Meta“ bereits identifiziert sei, nicht bestätigen. Derzeit werde dessen Identität noch ermittelt. Auch ob und wegen welcher möglichen Straftaten gegen den Mann ermittelt werde, ließ die Sprecherin unbeantwortet. (st)

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