Urteil eines Sondertribunals in Paris: Urteil eines Sondertribunals in Paris Drahtzieher des Anschlags auf „Charlie Hebdo“ zu lebenslanger Haft verurteilt

PARIS. Ein Sonderschwurgericht hat den am Anschlag auf die französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdobeteiligten Terroristen Peter Cherif zu lebenslanger Haft verurteilt. Der vorsitzende Richter begründete die Entscheidung der Tageszeitung Le Figaro zufolge mit der „Schwere der beklagten Taten“ und der „Gefährlichkeit“ des Islamisten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Cherif seinen Jugendfreund Cherif Kouachi und dessen großen Bruder Said Kouachi auf die Terrorattacke mit vorbereitet hatte. Das Gericht bezeichnete ihn als „Architekten“ des Blutbads.

Verurteilter Terrorist bestreitet Beteiligung an „Charlie Hebdo“-Massaker

Außerdem habe der 42jährige sich an der Entführung von Mitarbeitern der Hilfsorganisation „Triangle Génération humanitaire“ beteiligt. Über fünf Monate lang soll er laut dem Figaro als „Kerkermeister“ der drei Franzosen gehandelt haben. Cherif meldete sich im Laufe der Verhandlung nur selten zu Wort und bestritt im Übrigen seine Beteiligung am Anschlag auf Charlie Hedbo.

Bei dem Massaker im Jahr 2015 kamen insgesamt zwölf Menschen ums Leben, elf weitere wurden teils schwerstverletzt. Das Massaker war der Auftakt einer islamistischen Terrorserie in Frankreich. (fw)

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