Urteil des Erfurter Landgerichts: Urteil des Erfurter Landgerichts Thüringer AfD unterliegt Medien in Wahlparty-Streit

ERFURT. Mehrere Medienhäuser haben sich erfolgreich Zugang zur geplanten Wahlparty der Thüringer AfD am 1. September erstritten. Das Erfurter Landgericht gab entsprechenden Anträgen von Welt, Spiegel, der Bild-Zeitung und der taz statt. Eine Begründung für die Eilentscheidung gaben die Richter nach Angaben des Fachmagazins Legal Tribune Online nicht bekannt.

Die Medienhäuser hatten vorgebracht, der Ausschluß verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und die Pressefreiheit. Bei Zuwiderhandlung drohten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft. Die AfD selbst hatte argumentiert, daß die Räumlichkeiten begrenzt seien und deswegen nur 50 Journalisten zugelassen werden könnten. Dabei habe man sich auf jene konzentriert, die regelmäßig über Landespolitik berichten.

Ob die AfD gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Der stellvertretende Landessprecher Torben Braga sagte der JUNGEN FREIHEIT, die AfD Thüringen habe „keine Kenntnis von einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt“ in der Sache. (ho)

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