WEIMAR/ERFURT. Das Verfassungsgericht des Freistaats Thüringen in Weimar hat dem Antrag der thüringischen CDU stattgegeben und gegen die AfD entschieden. Der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler (AfD), sei demnach verpflichtet, das Parlament über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen zu lassen, befand das Gericht. Diese Abstimmung müsse „bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten“ erfolgen.
Die Thüringer Verfassung sehe nicht vor, daß die Wahl des Landtagspräsidenten vor dem Beschluß einer Geschäftsordnung stattfinden müsse. Aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Parlaments ergebe sich hingegen das Recht, auch in der ersten konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen.
Der Vorschlag der anderen Parteien, die Geschäftsordnung des Landtags so zu ändern, daß sämtliche Fraktionen, und nicht ausschließlich die stärkste Fraktion, Kandidaten für die Wahl des Landtagspräsidenten aufstellen dürfen, verletze die Verfassung nicht. Treutler müsse über diesen Vorschlag daher abstimmen lassen.
AfD-Politiker Braga: „Dies ist nachweislich falsch“
Der AfD-Politiker Torben Braga kritisierte die Entscheidung auf der Internetplattform X: Er habe den Eindruck, das Gericht habe sich „auf eine gänzlich andere Auseinandersetzung vorbereitet und sich dabei nicht konkret auf die Auseinandersetzung am vergangenen Donnerstag bezogen“. Das Gericht behaupte zudem „wahrheitswidrig, daß Alterspräsident Treutler die Feststellung der Beschlußfähigkeit verweigert hätte. Dies ist nachweislich falsch“.
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat – wenig überraschend – zur Hälfte im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Beschluss führt zwar die dringend notwendige Klarheit herbei, die zur Fortsetzung der Konstituierung dringend erforderlich war, ist in der Sache aber falsch:…
— Torben Braga (@torben_braga) September 27, 2024
Der Vorsitzende der Thüringer SPD, Thüringer Innenminister und ehemaliger stellvertretender thüringischer Ministerpräsident, Georg Maier, sprach angesichts der Gerichtsentscheidung von einem „Etappensieg“. Die AfD werde „weiter versuchen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Parlament zu lähmen“.
Ein Etappensieg, mehr nicht. Die #AfD wird weiter versuchen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Parlament zu lähmen. Sie haben fünf Jahre Zeit dazu. https://t.co/xwiuzhUzpo
— Georg_Maier (@GeorgMaier8) September 27, 2024
Streit über die Geschäftsordnung
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist der chaotische Ablauf der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages am vergangenen Donnerstag. Der Tag war von einem Streit über die Tages- und Geschäftsordnung überschattet worden und wurde mehrfach unterbrochen.
Als stärkste Partei hätte die AfD gewohnheitsmäßig den Kandidaten für den Posten des Landtagspräsidenten stellen sollen. Um das zu verhindern, hatten die anderen Fraktionen eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt. Wäre dem stattgegeben worden, hätten die Fraktionen andere Kandidaten aufstellen dürfen. Der Alterspräsident des Landtags, Treutler (AfD), war der Auffassung, der Landtag könne nicht über eine Änderung der Geschäftsordnung entscheiden, solange sich das Parlament nicht über die Wahl eines Landtagspräsidenten konstituiert habe. (lb)
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Quellenlink : Thüringer Landtag: Thüringer Landtag Thüringen: Verfassungsgericht entscheidet gegen AfD