System anfällig für Mißbrauch: System anfällig für Mißbrauch Sozialbetrug durch falsche Vaterschaft: AfD legt Gesetzesentwurf vor

BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat gefordert, gesetzlich härter gegen Schein-Vaterschaften vorzugehen. Aktuell gilt als Vater eines Kindes, wer „die Vaterschaft anerkannt hat“. Ziel dieser Regelung war es ursprünglich, daß auch Adoptiv- und Stiefväter rechtlich gleichgestellt werden.

Doch die aktuelle Rechtslage ist anfällig für Mißbrauch. Immer wieder werden Fälle publik, in denen Männer angeben, Väter von Kindern ausländischer Mütter zu sein, um Kindergeld zu erhalten.

Daher sieht der Gesetzesänderungsvorschlag der AfD vor, daß Ausländerbehörden bei Prozessen der Vaterschaftsanerkennung eingebunden werden, sobald ein Elternteil nicht- deutscher Herkunft ist. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, forderte: „Wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen, muß eben eine DNA-Analyse vorgenommen werden – das ist das Normalste der Welt.“ Deshalb soll nach dem Willen der AfD „die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende“ tragen, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Sozialbetrug kostet dreistelligen Milliardenbetrag<

In der vergangenen Woche hatte ein Fall für Aufsehen gesorgt, in dem ein aus Nigeria stammender deutscher Staatsbürger die bestehende Gesetzeslage massiv ausnutzte. Jonathan A. soll die Vaterschaft von 24 Kindern anerkannt haben. So erhält er Kindergeld für 24 vermeintliche Kinder. Auf diese Art soll er monatlich 22.545,85 Euro erhalten haben, ohne Unterhalt zu bezahlen.

Zusätzlich zu den Kosten für Jonathan A. verschärft das Ausnutzen dieser Gesetzeslücke die aktuelle Migrationskrise. Denn die vermeintlichen Kinder von A. sowie die vermeintlichen Mütter und deren Geschwister haben als Angehörige eines deutschen Staatsbürgers ein Bleiberecht – inklusive Anspruch auf Sozialleistungen. Im Fall von A. betrifft das derzeit 94 Personen. Die jährlichen Kosten für Jonathan A. und seine 94 vermeintlichen Familienmitglieder liegen bei mehr als 1,5 Millionen Euro.

Wie häufig vergleichbare Fälle auftreten, ist unklar. Die neuesten Zahlen zum Mißbrauch bei der Anerkennung der Vaterschaft stammen aus dem Jahr 2017. Damals schätzten die Behörden etwa 5.000 Fälle in der Bundesrepublik. Der jährliche Gesamtschaden durch Sozialbetrug wird auf etwa 113 Milliarden Euro geschätzt. (st)

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