Sozialleistungen: Sozialleistungen Soviel deutsches Kindergeld fließt ins Ausland ab

BERLIN. Die Familienkasse der Arbeitsagentur hat im vergangenen Jahr 525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen. Im ersten Halbjahr 2024 waren es bereits 258,5 Millionen Euro, wie die Arbeitsagentur auf Anfrage der Bild-Zeitung mitteilte.

Im Vergleich zu 2010 ist damit ein deutlicher Anstieg belegt. Damals wurden 35,8 Millionen Euro außerhalb Deutschlands überwiesen.

Wie viele Kinder mit deutschem Paß genau im Ausland leben, weiß die Arbeitsagentur demnach selbst nicht. Jedoch liege die Zahl der deutschen Kindergeld-Berechtigten außerhalb der Bundesrepublik bei 37.664. Das meiste Geld floß im ersten Halbjahr 2024 nach Polen, insgesamt rund 111 Millionen Euro. 27 Millionen Euro wurden nach Rumänien überwiesen, elf Millionen Euro nach Kroatien und knapp 490.000 Euro in die Ukraine.

Wer Asyl hat, bekommt Kindergeld

AfD-Chefin Alice Weidel kommentierte die Zahlen auf X und verlangte: „Solche Anreize zur Einwanderung in unser Sozialsystem müssen sofort beseitigt und Mißbrauch verhindert werden.“

Eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hatte Anfang des Jahres ergeben, daß 2023 rund 313.000 Kinder im Ausland Kindergeld bezogen. Die meisten davon – 307.000 Kinder – lebten in der Europäischen Union. Besonders profitierte Polen, wo 171.000 Kinder vom deutschen Staat Geld erhielten. Auch Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich gehörten zu den größten Empfängern.

AfD fordert Indixierung des Kindergeldes

Zu den aktuellen Zahlen sagte der Sozialexperte: „Während der Wohlstand in Deutschland weiter schmilzt, der Mittelstand vor dem Abstieg steht, Industrie und Arbeitsplätze wegbrechen, Altersarmut grassiert und die Lebenshaltungskosten für den Durchschnittsbürger steigen, verteilt der Staat weiterhin deutsches Steuergeld in die ganze Welt.“ Dabei nehme man „durch lasche Auflagen“ und „willentliches Wegschauen“ den systematischen Betrug in Kauf.

Springer forderte eine „Indexierung des Kindergeldes“. Dies meint die Anpassung der Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten vor Ort.

Ausländer, die in Deutschland wohnen, beziehen Kindergeld, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben oder eines anderen Staates mit entsprechenden Vereinbarungen wie beispielsweise der Türkei, Serbien oder Marokko. Außerdem müssen sie entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder unfreiwillig arbeitslos sein. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten diese Sozialleistung. (ag)

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