Skandal in Bremen Ausreisepflichtiger Somalier darf Kirchenasyl verlassen

BREMEN. Der rot-grün-rot regierte Senat hat es sich zur Aufgabe gemacht, Asylbewerber nur in absoluten Ausnahmefällen aus Bremen abzuschieben. Mit lediglich einem Prozent belegt der Stadtstaat in dieser Kategorie bundesweit den letzten Platz bei Rückführungen unter allen Bundesländern.

Als vor einer Woche ein solcher Sonderfall eintrat, scheiterte das Vorhaben an hundert Menschen, die sich, so der Bremer Flüchtlingsrat, schützend vor den Somalier stellten. Der Mann befand sich im Kirchenasyl. (Die JF berichtete.) Auf der Webseite der Zion-Kirche, in dem sich der Skandal abspielte, heißt es: „Die Arbeit mit geflüchteten Menschen ist ein Schwerpunkt unserer Gemeinde.“

Unter Glockengeläut des Pfarrers leisteten die Versammelten im Gemeindezentrum Zion Widerstand gegen die Rückführung von Ayub I. nach Finnland, von wo er nach Deutschland eingereist war. Die Polizisten mußten unverrichteter Dinge abziehen.

Gericht entscheidet für Somalier

Das Verwaltungsgericht Bremen hat nun, so berichtet es der dortige Flüchtlingsrat, im Eilverfahren die Abschiebung des 25jährigen vorerst verboten. Es ordnete an, daß von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen den Somalier abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Eine Bestätigung des Gerichts lag noch nicht vor.

Ayub I. dürfe nicht abgeschoben werden, bevor die Justiz im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. In dieser Zeit könne er sogar das Kirchenasyl verlassen und sich frei in Bremen bewegen. Die Abschiebung sollte im Rahmen des Dublin-Abkommens erfolgen. Denn demnach muß der Asylantrag dort bearbeitet werden, wo ein Ausländer zuerst europäischen Boden betreten hat.

Kein faires Verfahren in Finnland?

Der Flüchtlingsrat und der evangelische Verein „Zuflucht“ behaupten, der Mann habe in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren. Obwohl das skandinavische Land demokratisch regiert ist, zur EU und zur Nato gehört, teilte das Gericht offenbar diese Ansichten. Der Flüchtlingsrat argumentierte, I. müßte befürchten, daß Finnland den Somalier nach Rußland abschiebe, von wo er eingereist war.

Das Bremer Migrationsamt, das die Abschiebung auf den letzten Drücker veranlaßte, informierte nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 ausgedehnt, teilte der Bremer Innensenat mit. Die Überstellungsfrist wäre sonst am vergangenen Sonnabend abgelaufen. (fh)

Quellenlink : Skandal in Bremen Ausreisepflichtiger Somalier darf Kirchenasyl verlassen