Skandal in Bayern: Skandal in Bayern Warum darf ein „äußerst gefährlicher“ Killer ins Kino gehen?

MÜNCHEN. Justizskandal in Bayern: Ein 24jähriger Somalier ist während eines begleiteten Ausgangs geflüchtet. Erst vor drei Jahren hatte der Mann in einem Obdachlosenheim einen 52jährigen mit 111 Messerstichen abgeschlachtet und seinem Opfer danach den Kopf abgetrennt.

Doch am Donnerstagnachmittag durfte der wegen Totschlags verurteilte Mursal M. ins Kino gehen und entwischte seinen Bewachern. Die Polizei stuft den Killer als „äußerst gefährlich“ ein und warnte Passanten während der Flucht, sich ihm zu nähern oder ihn anzusprechen. Gegen Mitternacht entdeckten ihn Polizisten laut Pressemitteilung „nach sachdienlichen Hinweisen aus der Bevölkerung“ in Plattling und nahmen ihn fest.

Laut damaligem Gerichtsurteil erhielt M. am 9. Oktober 2018 „im Rahmen des Programms zur ‚Neuansiedlung von Schutzsuchenden‘ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage und wurde mit dem Flugzeug am 15.10.2018 nach Deutschland gebracht.“

Killer wollte angeblich Dämonen töten

Weil die Ärzte ihm bescheinigt hatten, die Tat in einer schizophrenen Phase begangen zu haben, mußte der Mann nicht ins Gefängnis, sondern kam ins niederbayerische Bezirksklinikum Mainkofen – fünf Kilometer von Plattling entfernt. Von dort durfte flüchtete er auch. Das Landgericht Deggendorf hatte M. seinerzeit geglaubt, in dem Opfer Dämonen erkannt zu haben, die er töten wollte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Bild-Zeitung: „Ich werde eine genaue Untersuchung veranlassen, wieso das Bezirkskrankenhaus überhaupt einen Kinobesuch dieses hochgefährlichen Mannes zugelassen hat.“ (fh)

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