Sie warben für Abmahnagentur Steinhöfel verpaßt Wüst und Habeck juristische Abreibung

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erfolgreich abgemahnt. Hintergrund: Beide hatten mit ihren Amtstiteln für eine Abmahn-Anwaltskanzlei geworben, die mit KI-Hilfe massenhaft Anzeigen gegen Kritiker der Regierung stellt, wenn diese nach Ansicht der Firma Politiker beleidigen.

Dies ist Amtsträgern in der Bundesrepublik allerdings ausdrücklich verboten. „Mit Ihrer Werbung für einen einzelnen Marktteilnehmer verstoßen Sie gegen Ihre Pflicht zur neutralen Amtsführung“, hieß es im Schreiben Steinhöfels an die Politiker. Dafür berief er sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, 12.07.2012 – I ZR 54/11). Damals wurde festgestellt, daß die Werbung eines Ministers für ein einzelnes Unternehmen gegen die Pflicht zur neutralen Amtsführung verstößt.

Ebenso verstoße das Werben gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), hatte Steinhöfel bemängelt. Konkret verbieten die Paragraphen 3 Absatz 1, 3a und 8 UWG unlautere geschäftliche Handlungen und schützen den fairen Wettbewerb. Wenn ein Minister seine Position nutzt, um einem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen, kann dies als unlautere Handlung gewertet werden.

Politiker geben klein bei

Die Politiker verpflichteten sich nun gegenüber Steinhöfel, dies nicht mehr zu machen. Konkret geht es um die Firma „So Done“. Beide waren dort werblich als Testimonials für die Kapitalgesellschaft aufgetreten. Wüst und Habeck ließen sich auf Fotos, deren Copyright beim Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise beim Bundeswirtschaftsministerium liegen, abbilden. Den Bildern waren werbliche Statements zugeordnet und die Amtsbezeichnungen „Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen“ beziehungsweise „Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz“.

Der Anwalt zeigte sich zufrieden. „Daß sich beide innerhalb von 24 Stunden der Abmahnung gebeugt haben, zeigt, dass beide ihren Rechtsverstoß erkannt und eingesehen haben.“ Weiter sagte Steinhöfel: „Das sich deutsche Spitzenpolitiker für ein Unternehmen einsetzen, dessen Geschäftsmodell das maschinelle Aufspüren der Äußerungen von Staatsbürgern und deren straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist, ist fragwürdig genug. Daß sowohl Habeck als auch Wüst dies aber in rechtswidriger Weise getan und dabei auch noch ihre Amtspflichten verletzt haben, ist vollständig indiskutabel“.

Wüst ließ seinen Eintrag auf der Unternehmensseite ganz löschen. Dort heißt es nun: „Das Zitat von Hendrik Wüst haben wir zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen entfernt.“ Habeck wird dort nun als Bundestagsabgeordneter geführt und wirbt weiter für die Advokaten. (ho)

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