Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz Bauunternehmer muß Abschiebung von illegal Beschäftigtem zahlen

KOBLENZ. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen rheinland-pfälzischen Bauunternehmer dazu verurteilt, die Abschiebung eines illegal beschäftigten Angestellten zu bezahlen. „Der Albaner wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Klägers im Landkreis Bad Kreuznach angetroffen“, teilte das Gericht am Montag mit.

Der Angestellte habe angegeben, von Belgien aus nach Deutschland gekommen zu sein und bereits auf mehreren Baustellen gearbeitet zu haben, als ihm die Beamten am 15. März 2023 zuerst begegneten. Laut seinem Reisepaß ist der Albaner im August 2022 über Ungarn in die EU eingereist.

Bereits am Tag darauf – am 16. März 2023 – sei von den Behörden die Abschiebung beschlossen worden. Er habe bis zum 28. des Monats Zeit, das Land zu verlassen, hieß es in dem Dokument. Diese sei dann am 18. April über den Flughafen Frankfurt am Main tatsächlich erfolgt.

Kosten der Abschiebung belaufen sich auf rund 5.800 Euro

Der Albaner mußte vorher jedoch noch zur Fahndung ausgeschrieben werden, da er sich nicht mehr bei den Behörden gemeldet hatte. Dem Gericht zufolge soll er sich in der Zwischenzeit im Krankenhaus zur Behandlung eines Magendurchbruchs befunden haben. Durch einen Zufall entdeckten Polizisten den Albaner am 13. April und verhafteten ihn, weshalb er dann fünf Tage später abgeschoben werden konnte.

Kosten der Abschiebung des illegal beschäftigten Albaners Foto: Verwaltungsgericht Koblenz

Der Bauunternehmer sei damit nicht einverstanden gewesen und habe aufgrund des Krankenhausaufenthalts des Angestellten gegen dessen Abschiebung geklagt. Das Verwaltungsgericht wies diese Klage allerdings ab, da die Firma den Albaner schon von Anfang an gar nicht hätte beschäftigen dürfen. Sie müsse nun die Kosten für die Abschiebung sowie für die Abschiebehaft des Illegalen übernehmen. Diese beliefen sich auf insgesamt rund 5.800 Euro. (fw)

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