Rekordzahlen: Rekordzahlen So viele Asylzuwanderer fallen mit Gewalt gegen Polizisten auf

BERLIN. Die Zahl der Angriffe auf Polizisten hat im vergangenen Jahr ein neues Rekordhoch erreicht. Insgesamt stieg die Zahl der Gewalttaten um acht Prozent auf 46.218 Fälle. Die Zahl der Opfer nahm um zehn Prozent auf mehr als 105.000 zu. In 84,5 Prozent ging es bei den Gewalttaten um tätliche Angriffe und Widerstandshandlungen, teilte das Bundeskriminalamt am Montag mit.

Die Zahl der Tatverdächtigen stieg von rund 36.500 auf 38.830. Dabei kletterte vor allem die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen auf ein neues Rekordhoch. Während die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 0,7 Prozent höher lag als noch 2022, waren es bei Ausländern fast 18 Prozent mehr.

Langfristige Entwicklung der Gewalttaten gegen Polizisten (blau) und die Anzahl der Opfer (grau)
Langfristige Entwicklung der Gewalttaten gegen Polizisten (blau) und die Anzahl der Opfer (grau) Grafik: Bundeskriminalamt

Jeder zehnte Angreifer ist Asylsuchender

Besonders hoch fallen die Zuwächse dabei bei der Gruppe der Asylzuwanderer aus, die unter anderem Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, illegale Migranten, Geduldete und Kontingentflüchtlinge umfaßt. Hier registrierten die Behörden einen Anstieg der Tatverdächtigen um fast 25 Prozent. Sie stellen damit 11,1 Prozent aller mutmaßlichen Polizisten-Angreifer.

Die meisten Tatverdächtigen waren zudem männlich (83,6 Prozent), über 25 Jahre alt (73,0 Prozent), allein handelnd (95,1 Prozent), polizeibekannt (75,3 Prozent) und standen unter Alkoholeinfluß (50,2 Prozent).

Rekordzahlen auch bei Gewalt gegen Rettungskräfte

Neben den Zahlen der Angriffe auf Polizeibeamte stellte das Bundeskriminalamt auch die Statistik zur Gewalt gegen Rettungskräfte und die Feuerwehr vor. Bei der Feuerwehr kam es zu 637 Angriffen (plus 5,7 Prozent) mit etwa 1.100 Opfern, bei den Rettungsdiensten zu mehr als 2.000 Gewalttaten mit 2.900 Opfern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigte sich schockiert über die Zahlen. „Im vergangenen Jahr sind jeden Tag durchschnittlich 290 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalt geworden. Auch die Attacken auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind weiter gestiegen.“ Es sei erschreckend, „mit welchem Haß und mit welcher Gewalt Einsatzkräfte umgehen müssen“, sagte die SPD-Politikerin am Montag. „Diese Straftaten sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen harte strafrechtliche Konsequenzen haben.“

Innenministerin kündigt Gesetzesverschärfung an

Die Innenministerin verwies darauf, daß die Bundesregierung „Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht“ habe, „damit die Bundespolizei Taser rechtssicher einsetzen kann, um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen“. Zudem werde das Strafrecht verschärft, „um Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu schützen, die in gefährliche Hinterhalte gelockt werden“, kündigte Faeser an.

Deutlich schärfer äußerte sich der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: „Die Statistik des Bundeskriminalamts ist ein jährlicher Bericht der Schande für unseren scheinbar völlig wehrlosen Staat, der nicht bereit ist, seine eigenen Beschäftigten wirksam zu schützen. Über den Vertrauensverlust der Politik bei der Bevölkerung darf sich niemand wundern.“

Polizeigewerkschafter übt heftige Kritik

Stattdessen würden „Einsatzkräfte mit irgendwelchen dümmlichen Studien belästigt, die von so genannten Polizeiwissenschaftlern erstellt werden, die daraus mittlerweile ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben“. Das wirkliche Problem in Deutschland seien „gewaltbereite Schläger und Mörder, die sich hemmungslos auf die Einsatzkräfte stürzen, sie verletzen oder töten und im Anschluß immer wieder auf milde Justiz und Politik hoffen dürfe“, kritisierte der Polizeigewerkschafter.

Die Polizei brauche „moderne Technik, damit Gewalttätern die Tat nachgewiesen werden kann, damit sie auch verurteilt werden können, und eine Justiz, die diese Leute auch für ein paar Jahre hinter Gitter schickt“, forderte Wendt. Auch die Strafmündigkeitsgrenze müsse von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden. Mindestens genauso wichtig sei „die zwingende Kombination von Strafverfahren und Ausweisungsbemühungen schon während der Anklage“.

Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitze „und öffentlich Beschäftigte angreift und verletzt, muß wissen, daß er unser Land auf jeden Fall verlassen wird“. (ho)

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