Rechtswissenschaft: Rechtswissenschaft Gemeinnützigkeit muß neutral sein. Oder eher: Sie müßte es

Eigentlich ist die Rechtslage in Deutschland klar: Wer gemeinnützig sein will, darf keine spezifischen Sonderinteressen vertreten. Doch leider ist das Ganze etwas komplizierter, wie sich bei einigen linkslastigen Stiftungen zeigt. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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