Ohne Zustimmung der Länder: Ohne Zustimmung der Länder Ampel will Staatsleistungen für Kirchen streichen

BERLIN. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen für Kirchen vorgelegt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, soll der Gesetzentwurf auch ohne die Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden können. Angesetzt sei die Abstimmung über den Entwurf für den Herbst.

Die Katholische und Evangelische Kirche erhalten Staatsleistungen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung, vor allem im frühen 19. Jahrhundert. Bereits in der Weimarer Reichsverfassung – übernommen in das heutige Grundgesetz – befindet sich der Auftrag, diese Entschädigungszahlungen, etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen, abzulösen. Ein entsprechendes „Grundsätzegesetz“ hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag 2021 vereinbart.

SPD-Politiker Castellucci: „Verflechtungen zwischen Staat und Kirche kappen“

Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, sagte dem Blatt: „Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten.“ Der FAZ zufolge sollen die Vorgaben im Gesetzestext vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, betonte Castellucci.

Ziel sei es, nicht den Kirchen zu schaden. „Es geht darum, die finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen zu kappen“, sagte der SPD-Politiker. Weiter solle es den Bundesländern dann freistehen, ob und wie sie die Kirchen entschädigen wollen, etwa durch Geldzahlungen, Grundstücke, Wald oder Wertpapiere. Derzeit erhalten die evangelische und katholische Kirche von den Bundesländern mehr als 600 Millionen Euro jährlich.

Bundesländer warnen

Sachsen-Anhalts Chef der Staatskanzlei, Rainer Robra (CDU), warnte die Bundesregierung vor einem Alleingang. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der FAZ. Sollte das Gesetz einer Prüfung nicht standhalten, würden die Länder es rügen. Grundsätzlich halte Robra den Vorstoß für unpassend: „Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen.“

Die CDU schlug derweil eine konträre Änderung vor. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), möchte den Auftrag im Grundgesetz streichen. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, sagte Krings der FAZ.

Im Mai 2021 hatten FDP, Linkspartei und die Grünen bereits ein solches Grundsätzegesetz vorgelegt. Allerdings wurde es durch die damalige Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgelehnt. (sv)

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