„Nun bleibt viel weniger übrig“: „Nun bleibt viel weniger übrig“ Linkes „Volksverpetzer“-Portal gerät in Finanznot

BERLIN. Das Finanzamt Augsburg hat dem Betreiber des linken Blogs „Volksverpetzer“ den gemeinnützigen Status entzogen. Damit muß die zuständige Unternehmergesellschaft mehrere zehntausend Euro an Steuern nachzahlen, da die Entscheidung rückwirkend ab 2021 gilt, berichten die Macher des Portals. Zudem sind Spenden an den „Volksverpetzer“ nicht mehr steuerlich absetzbar. „Auch vom zukünftigen Support bleibt jetzt viel weniger übrig, um unser Engagement im Kampf gegen Desinformation und die Feinde der internationalen Gesinnung möglich zu machen“, sagte Geschäftsführer Thomas Laschyk und bat seine Leser um finanzielle Unterstützung.

Demnach solle die „von Beginn an unveränderte“ Satzung der Unternehmergesellschaft nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Laschyk zufolge hatten bisherige Prüfungen und Anfragen das Gegenteil bestätigt. Allerdings fügte er hinzu: „Das Amt hat auch angedeutet, daß unsere Arbeit zu nah an der von Journalisten sei.“ Er merkte an, daß Journalismus bislang nicht als gemeinnütziger Zweck gilt, obwohl die Ampel sich 2021 in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet habe.

Der Volksverpetzer wirbt für das Verbot der AfD

Der 2014 gegründete Blog widmet sich nach eigenen Angaben „Hetze und Fake News“. Wiederholt plädierten dessen Redakteure und Autoren dafür, ein Verbot der AfD zu prüfen. Im Januar hatte der „Volksverpetzer“ eine Online-Petition an den Bundesrat initiiert und eingereicht, um das Verfahren einzuleiten. Der Abgabenordnung zufolge dürfen sich als gemeinnützig anerkannte Vereine und Unternehmen jedoch nur dann politisch betätigen, wenn dies den ausdrücklich im Gesetz genannten Zwecken dient.

Das hatte der Bundesfinanzhof bereits im Februar 2019 in einem Präzedenzurteil festgestellt. Auf dessen Grundlage verlor die linke Vorfeldvereinigung „Attac“ ihren gemeinnützigen Status. In seiner Satzung hatte der Verein „Förderung der Volksbildung“ als Zweck gemäß der Abgabenordnung genannt. „Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“, entschieden die Richter mit Blick auf die Kampagnen der Vereine. (kuk)

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