BERLIN. Im Rechtsstreit mit einer Transfrau hat das Podcast-Duo „Hoss und Hopf“ angekündigt, in Berufung zu gehen. „Wir sind fest entschlossen, diesen Fall bis zur letzten Instanz durchzufechten, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht“, sagte Kiarash Hossainpour der JUNGEN FREIHEIT. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte ihm und Philip Hopf Ende August untersagt, eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen.
Begründet wurde das Urteil mit dem geänderten Personenstand der Transfrau. Diese sei seit rund drei Jahren als Frau gerichtlich anerkannt. Zur Unterbindung der Verbreitung setzte das Gericht im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung fest.
Hossainpour betonte: „Selbst wenn wir unterliegen sollten, setzen wir damit ein unmißverständliches Zeichen für die Meinungsfreiheit in unserem Land.“ Die Kosten werde das erfolgreiche Podcast-Duo selbst tragen. „Ein Preis, den wir für unsere Überzeugungen zu zahlen bereit sind“, unterstrich er gegenüber der JF.
Veröffentlichung von Bildern untersagt
Neben dem Verbot, das Wort „Mann“ sowie männliche Pronomen zu verwenden, wurde auch das Zeigen eines Bildes untersagt. Als Begründung wurde die fehlende Einverständnis der Transfrau angeführt. Weiter handele es sich bei ihr nicht um eine Person der Zeitgeschichte.
Auch die Verpixelung des Bildes würde nicht ausreichen, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, da sie für Freunde und Bekannte weiter erkennbar sei. In Folge der Berichterstattung wurden weitere – teils nicht verpixelte – Bilder der Transfrau in den sozialen Netzwerken verbreitet. Das Frankfurter Landgericht hatte etwa einen Monat zuvor auch Nius die Verwendung des Wortes „Mann“ und Veröffentlichung verpixelter Bilder untersagt.
Transfrau mit Penis will ins Frauen-Fitneßstudio
Im Juli hatte das erfolgreiche Podcast-Duo über den Fall einer Transperson aus Erlangen gesprochen. Das einzige Frauen-Fitneßstudio der Stadt soll nach dem Willen der Transperson insgesamt 7.500 Euro zahlen, weil es einem biologischen Mann den Zutritt zu seinen Räumen verwehrte. Der abgelehnte Gast fühlt sich als Frau und nennt sich Laura H., hat aber keine Geschlechtsoperation vornehmen lassen.
Die Chefin des Fitneßstudios, Doris Lange, hatte der Transfrau Ende März mitgeteilt, „daß wir in unseren Schutzräumen für Frauen keinem biologischen Mann Zutritt gewähren können“, wie sie der Bild-Zeitung sagte. Daraufhin schaltete H. die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ein. Die kümmerte sich schnell um den Fall und schrieb einen Brief an Lange.
„Hoss und Hopf“ bezeichneten die Transperson in ihrem Gespräch wiederholt als „Mann“ und benutzten männliche Pronomen. Unter anderem wurde die Aussage „Er hat seinen Pimmel noch“ vom Gericht als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gewertet, da sie „rechtlich und sozial als Frau anerkannt ist“. (sv)
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Quellenlink : „Notfalls vor das Bundesverfassungsgericht“: „Notfalls vor das Bundesverfassungsgericht“ Rechtsstreit mit Transfrau: Podcaster „Hoss & Hopf“ gehen in Berufung