Niedersächsischer Staatsgerichtshof Klatsche für FDP – AfD feiert Urteil zur Landtagswahl

BÜCKEBURG. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Wahlprüfungsbeschwerde von FDP-Mitgliedern zurückgewiesen. Diese hatten einen Fehler in der Wahlvorbereitung der AfD moniert, wonach die Landtagswahl 2022 ungültig sei. „Der Antrag hatte vor dem Staatsgerichtshof keinen Erfolg“, schrieben nun die Richter.

Die Beschwerdeführer warfen dem aktuellen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde vor, aussichtsreiche Listenplätze gegen vierstellige Geldbeträge vergeben zu haben. Diese Vorwürfe konnte der Staatsgerichtshof nicht bestätigen.

Weiter kritisierten die FDP-Mitglieder, daß die AfD ihre Aufstellungsversammlung auf einem Delegiertenparteitag – und nicht wie in der Satzung damals vorgesehen auf einem Mitgliederparteitag – abgehalten hatte. Die Richter in Bückeburg erkannten zwar an, daß es „möglicherweise satzungswidrig“ sei. Allerdings: „Ein Verstoß ‘nur’ gegen eine Parteisatzung bei der Aufstellung der Listenkandidaten kann eine erfolgreiche Wahlanfechtung regelmäßig nicht begründen.“

AfD zieht Schlußstrich nach „Rufmordkampagne“

Somit wies Niedersachsens Staatsgerichtshof die Beschwerde zurück. Jedoch schlossen die Richter mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz – aufgrund fehlender Angaben in den Rechenschaftsberichten – nicht aus.

Der AfD-Vorsitzende Schledde zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. „Nach mehr als zwei Jahren Schmutzkampagne gegen die AfD-Niedersachsen und ihren Vorsitzenden hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg heute einen Schlußstrich gezogen“, sagte der Landeschef. Die Beschwerde der FDP-Mitglieder gleiche einer „Rufmordkampagne“. Nun freue er sich, „gestärkt und mit ganzer Kraft in den anstehenden Bundestagswahlkampf“ zu gehen.

Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde beim Landesparteitag. Foto: picture alliance/dpa | Georg Wendt

Ebenso äußerte sich der AfD-Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann. „Ein erwartbares Urteil, nachdem schon Landeswahlleiterin und Wahlprüfungsausschuß zum gleichen Schluß gekommen waren.“ Daß die Beschwerdeführer nach ihrer Niederlage bei der Landtagswahl „mit fadenscheinigen Argumenten vor Gericht“ gezogen seien, zeige die Verzweiflung der FDP. „Diese Partei wird zu Recht in der Wählergunst nur noch unter ‘Sonstige’ geführt.“

FDP flog aus Landtag

Im Oktober 2022 hatten die Niedersachsen einen neuen Landtag gewählt. Die SPD wurde mit 33,4 Prozent der Stimmen erneut stärkste Kraft. Gemeinsam mit den Grünen (14,5 Prozent) bilden sie eine Regierung. In der parlamentarischen Opposition sind die CDU mit 28,1 Prozent und die AfD mit elf Prozent.

Nicht im Landtag vertreten sind die FDP und die Linkspartei. Erstere scheiterte mit 4,7 Prozent knapp am Wiedereinzug. Die Linkspartei (2,7 Prozent) hingegen lag deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde. (sv)

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