„Nicht wissenschaftlich zu begründen“: „Nicht wissenschaftlich zu begründen“ Rechtschreibrat: Gendersprech gehört nicht zur Rechtschreibung

MANNHEIM. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat beschlossen, daß Gender-Sonderzeichen weiterhin nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören. „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie“, teilte die Institution mit. Die zuständigen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol stimmten dieser Einschätzung zu.

Der Rat, bestehend aus Wissenschaftlern, Verlegern, Pädagogen, Journalisten und Schriftstellern, erklärte: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“

Weitere Änderungen beschlossen

Zudem konkretisierte das Gremium die Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung bei Zweifelsfällen wie „nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich; regenerative/Regenerative Energien“. Weiter wurden rechtschreibrelevante Fremdwörter und „eingedeutschte“ Varianten fremdsprachlicher Begriffe ergänzt sowie eine neue Regel der Zeichensetzung bei Infinitivgruppen beschlossen. Eine verbindliche Umsetzung in Schulen ist spätestens bis zum Schuljahr 2027/28 vorgesehen.

Die JUNGE FREIHEIT hält sich auch weiterhin an die bewährte traditionelle Rechtschreibung, wie sie bis zum 1. August 1999 gültig war. (sv)

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