Neutralität des Staates Wieso die Stadt Nürnberg möglicherweise ein Anti-AfD-Bündnis verlassen muß

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NÜRNBERG. Die Stadt Nürnberg –und damit ihr Oberbürgermeister Marcus König (CSU) – wird möglicherweise gerichtlich dazu verpflichtet werden, aus dem bayerischen Netzwerk „Allianz gegen Rechtsextremismus“ auszutreten. Zwar wird es erst kommenden Dienstag zu einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kommen, doch nach einer ersten mündlichen Verhandlung betonte der Vorsitzende Richter, das Risiko, daß die Stadt Nürnberg verliere, sei „schon sehr groß“, berichtete die österreichische Tageszeitung Kurier.

Gegen die Mitgliedschaft der Stadt geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach. Grund sind mehrere Pressemitteilungen der Allianz, in denen diese gezielt gegen die AfD agitiert. Unter anderem forderte das Bündnis im Februar 2021, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung solle keine Steuergelder erhalten.

Damit verfolge die Organisation parteipolitische Zwecke, argumentierte die AfD. In der Vorinstanz war sie zunächst unterlegen. Doch in der jüngsten Verhandlung bestätigten die Richter: Die Allianz nehme in ihren öffentlichen Äußerungen die Partei „ziemlich eindeutig“ in den Fokus und sei daher nicht neutral.

Andere Städte könnten bald vor Gericht landen

Diese fehlende Neutralität müsse sich die Stadt Nürnberg zurechnen lassen. Es sei daher „nicht ganz fernliegend“, daß die Stadt zum Austritt aus der Allianz verpflichtet werden könne. Einen anderen Weg sehe der Senat bislang nicht. Verhindern ließe sich der Austritt lediglich dann, wenn das Bündnis sich fortan nicht mehr darauf konzentriere, die AfD öffentlich anzuprangern.

Sollte das Gericht kommende Woche zugunsten der AfD entscheiden, könnten ähnliche Verhandlungen auch auf andere Städte zukommen. Nach eigener Aussage gehören der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ insgesamt 165 Kommunen und Landkreise an. Dazu zählen etwa Bayreuth, Coburg, Ansbach, Erlangen, Schwabach und Hof.

Verfassungsgericht verurteilte Merkel

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, daß der Staat nicht „in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien“ einwirken dürfe. Im Juni 2022 beurteilte das Gericht eine Anti-AfD-Äußerung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als verfassungswidrig.

Merkel hatte zwei Jahre zuvor gefordert, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens müsse „rückgängig gemacht“ werden. Indem sie diese Äußerung auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlichte, habe Merkel die Partei „in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt“, urteilte das Gericht. (lb)

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