Neues StaatsbürgerschaftsgesetzTürkischer Gemeinde geht Turbo-Einbürgerung nicht weit genug

BERLIN. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, dessen Entwurf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegt hat, ist bei der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) nicht nur auf Zustimmung gestoßen. Es wird Einbürgerungen stark erleichtern. Das lobt ihr Vorsitzender Gökay Sofuoglu. Gleichzeitig gehen ihm die Schritte nicht weit genung. Und er spricht von „Gesinnungstests“.

Er bezieht sich damit auf die Regelung, daß Ausländer, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben, von der Vergabe des deutschen Passes ausgeschlossen sein bleiben. „Die Menschen unterschreiben bei einer Einbürgerung ja schon heute, daß sie sich zum Grundgesetz bekennen“, kritisierte Sofuoglu gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Einbürgerung darf nicht zum Gesinnungstest werden“

Es sei zwar nachvollziehbar, wenn solchen Bewerbern die Staatsbürgerschaft verweigert werde. „Aber das darf nicht zum Gesinnungstest werden“, verlangte er. Außerdem sei er nicht damit einverstanden, daß Menschen aus der Gastarbeitergeneration einen mündlichen Deutschtest ablegen sollen. Der TGD-Chef forderte, hier ganz auf die Prüfung von Sprachkenntnissen zu verzichten, statt die Hürde nur zu senken.

Dabei geht es um Migranten, die vor Juni 1974 nach Deutschland eingewandert sind. Sie sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr schriftlich auf Deutsch-Fähigkeiten geprüft werden, sondern es genügt der Nachweis alltagstauglicher mündlicher Kenntnisse. Auch der Einbürgerungstest entfällt.

Deutscher Paß schon ab drei Jahren Aufenthalt

Die Ampel will mit dem Gesetz, Einbürgerungen deutlich vereinfachen und beschleunigen. Schon nach mindestens drei Jahren können Migranten bei „besonderen Integrationsleistungen“ den deutschen Paß erhalten. Millionen „Flüchtlinge“, die seit 2015 nach Deutschland eingewandert sind, würden davon profitieren.

In der Regel wird die Frist, in der sich Migranten in Deutschland aufgehalten haben müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, von acht auf fünf Jahre gesenkt. Außerdem müssen Ausländer ihren bisherigen Paß nicht mehr ablegen. Doppelte Staatsbürgerschaften sind nun grundsätzlich erlaubt. (fh)

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