Nach Urteil aus Karlsruhe: Nach Urteil aus Karlsruhe AfD lobt Verfassungsgerichts-Urteil zum Wahlrecht

BERLIN. Die AfD hat sich erfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht gezeigt. „Zukünftig nur noch 630 Abgeordnete im Parlament; die AfD-Bundestagsfraktion wollte mit ihrem Vorschlag sogar nur 598 Abgeordnete im Deutschen Bundestag und damit die Entscheidungsfindung im Parlament stärken sowie die seit Jahrzehnten zunehmenden Kosten für die Steuerzahler senken“, sagte der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion in der Wahlrechtskommission des Bundestages, Albrecht Glaser.

Die AfD selbst hatte sich dafür eingesetzt, die Zahl der Abgeordneten auf 598 zu begrenzen, wie es auch das Wahlgesetz vorsah, bevor die Ampel-Koalition es im vergangenen Jahr änderte. Nun sind 630 Abgeordnete vorgesehen. Allerdings lag die Zahl der Mitglieder des Bundestags wegen sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate zuletzt bei 733. Damit ist es das größte frei gewählte Nationalparlament der Welt.

AfD ist sich uneinig

AfD-Mann Glaser warnte davor, daß die Union im Falle eines Wahlsieges die Reform wieder rückgängig machen könnte. „Sollten CDU und CSU bei den kommenden Bundestagswahlen als starke Sieger vom Platz gehen, ist zu befürchten, daß deren Parteivertreter die Wahlrechtsreform wieder so schleifen, daß die Steuerzahler dadurch massive Kostensteigerungen erfahren und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages leidet.“

Damit stieß Glaser allerdings auch auf parteiinterne Kritik. Der Vize-Chef der Thüringer AfD, Torben Braga, hielt seinen Parteikollegen im Bundestag vor, eine Reform zu verteidigen „die Wahlkreisstimmen entwertet und die Macht der Parteien erweitert“. Braga warnte davor, daß überdurchschnittich viele Wahlkreise, in denen künftig kein Direktkandidat mehr zum zum Zuge kommt, in den neuen Bundesländern liegen würden. „Was sagen eigentlich die ostdeutschen Mitglieder der AfD im Bundestag  zur Haltung der Fraktion dazu? Interessieren sie sich überhaupt dafür?“, empörte sich der Thüringer.

Karlsruhe bremst Ampelkoalition an zentraler Stelle aus

Die Ampel-Koalition hatte das Wahlrecht im vergangenen Jahr in zwei Punkten entscheidend geändert. Künftig soll es keine Ausgleichsmandate mehr für den Fall geben, daß eine Partei deutlich mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Dies wurde von den Karlsruher Richtern am Dienstag bestätigt und wird dazu führen, daß künftig nicht mehr alle Wahlkreise mit einem Abgeordneten besetzt werden.

Gekippt hat Karlsruhe dagegen die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese sieht vor, daß Parteien, die drei Direktmandate gewinnen, auch dann mit ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünfprozenthürde liegen. Davon profitierte bei der vergangenen Wahl die Linkspartei. Doch auch die CSU könnte davon profitieren, da sie bundesweit bei den Wahlen oft nur knapp die Sperrklausel überspringt.

Merz und Söder wollen Änderungen rückgängig machen

CSU-Chef Markus Söder zeigte sich entsprechend enthusiastisch über die Entscheidung. „Erfolg für Bayern und Klatsche für die Ampel: Die Wahlrechtsreform verstößt mit der gestrichenen Grundmandatsklausel gegen das Grundgesetz“, schrieb der bayerische Ministerpräsident auf dem Kurznachrichtendienst X. „Die versuchte Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und verworfen worden.“

Daß künftig nicht mehr jeder Wahlkreis von einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten sein wird, bedauerte Söder dagegen. Dies werde eine kommende Regierung, an der die CDU und CSU beteiligt sind, jedoch wieder ändern, kündigte Söder an. „Das ist eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.“

Linkspartei: Regierung wollte Opposition schwächen

Auch CDU-Chef Friedrich Merz zeigte sich über das Karlsruher Urteil erfreut. Eine Verkleinerung des Bundestages ist dringend erforderlich. „Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne unserer Klage in Teilen als verfassungswidrig eingestuft“, schrieb er auf X. „Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“

Linkspartei-Chefin Janine Wissler sprach von einer „Klatsche für die Ampel, die über das Wahlrecht die Opposition schwächen wollte“. Es sei gut, daß Karlsruhe die Grundmandatsklausel wieder in Kraft gesetzt habe. (ho)

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