Nach Gefangenenaustausch: Nach Gefangenenaustausch Generalbundesanwalt ermittelt gegen ausgetauschten Deutschen

BERLIN. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat Ermittlungen gegen einen deutschen Staatsbürger eingeleitet, der jüngst im Gefangenenautausch zwischen dem Westen und Rußland freigelassen wurde. Dem 30jährigen Rico Krieger wird nun vorgeworfen, sich durch das Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion – Paragraph 308 StGB – strafbar gemacht zu haben, berichtet die Welt. Wegen dieses Vorwurfes wurde er bereits in Weißrußland zum Tode verurteilt, später jedoch begnadigt.

Der Deutsche wurde im Zuge des Austauschs mit Rußland Anfang August an Deutschland übergeben. Im Gegenzug kehrte der als Tiergarten-Mörder bekannte Wadim Krasikow nach Rußland zurück.

Wie die Welt weiter berichtet, verdächtigt der GBA Krieger, sich bei der belarussischen Freiwilligen-Truppe „Kastus-Kalinouski-Regiment“ beworben zu haben. Das Regiment kämpft an der Seite der Ukraine gegen die russische Invasion. Jedoch soll die Truppe nie auf sein Angebot reagiert haben. Stattdessen habe sich der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU bei ihm gemeldet, wie der Deutsche gegenüber weißrussischen Behörden aussagte.

Krieger streitet Vorwurf des Generalbundesanwalts ab

Vom SBU sei er gebeten worden, nach Minsk zu den Vorbereitungen auf den Kriegseinsatz zu reisen. Dort fertigte er Fotos von Militärfahrzeugen und von einer Laderampe für den Geheimdienst an. Anschließend sei er aufgefordert worden, in einem Waldstück einen Rucksack abzuholen und diesen an Bahngleisen zu plazieren. Eine Nacht später sei er festgenommen worden.

Gegenüber der Welt bestätigte Krieger diese Darstellungen mit einer Ausnahme nun: „Ich wußte nicht, was in dem Rucksack ist.“ In Belarus habe er die Vorwürfe aus gutem Grund zugegeben: „Mir wurde gesagt: ‘Die einzige Chance, Ihr Leben zu retten, ist, wenn Sie genau das machen, was wir Ihnen sagen.’ Also habe ich alles gestanden.“ Den Vorwurf, eine Explosion herbeigeführt zu haben, bestreitet der 30jährige, er sei unschuldig. Laut der Zeitung wurde die Wohnung seiner Lebensgefährtin am Tag seiner Freilassung durchsucht. (sv)

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