BERLIN. Die Bundesregierung hat bestätigt, den Anti-Abschiebungs-Ratgeber von „Handbook Germany“ finanziert zu haben. Die Gelder stammen aus dem Etat der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Joana Cotar hervorgeht. Die partei- und fraktionslose Politikerin war bis November 2022 Mitglied der AfD. Auf der an Migranten gerichteten Internetseite wird erläutert, wie abgelehnte Asylbewerber einer Abschiebung entkommen können.
So wird auf der Seite empfohlen, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu klagen – „Sie können nicht abgeschoben werden, während Ihre Klage läuft“ – oder sich an Pro-Asyl-Vereine zu wenden. Weiterhin weist sie darauf hin, daß bei Asylanträgen, die nach der Dublin-Regelung als unzulässig eingestuft wurden, die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut beginnt, sobald der Asylbewerber einen Eilantrag einreicht. Dieses juristische Schlupfloch nutzte beispielsweise der Attentäter von Solingen.
EU finanziert Internetseite zu 90 Prozent
Der Ratgeber findet sich auf der Seite „Handbook Germany“ des „Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen“. Dort werden auch weitere Themen rund um Migration und Integration behandelt. Insgesamt wird das Projekt zu 90 Prozent durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU gefördert. Die Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan, gleichzeitig Antirassismusbeauftragte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das International Rescue Committee kofinanzieren das Projekt.
Im Ratgeber wird auch auf die Seite „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle“ verwiesen. Dabei handelt es sich um eine hessische Anti-Abschiebungsgruppierung, die mit der linksradikalen Szene in Frankfurt verknüpft ist und betont, sie stelle sich „aus politischen Gründen gegen Abschiebung“. Ein Text auf der Seite enthält Informationen darüber, „wie ihr noch im Flugzeug versuchen könnt, eure Abschiebung zu verhindern“.
Asylbewerber sollen „schweres Kriegstrauma“ entdecken
So sollen abgelehnte Bewerber „sich im Flugzeug nicht hinsetzen und klarmachen, daß sie nicht freiwillig fliegen“. Zudem sollen „Unterstützer“ die „übrigen Passagiere“ des Flugzeugs informieren und diese „zum Protest auffordern“.
Auch nach einer erfolgreichen Abschiebung können Asylbewerber Folgeanträge stellen, heißt es in einem weiteren Text von „Handbook Germany“. Bei „neuen Anhaltspunkten“, etwa wenn bei einem Bewerber ein „schweres Kriegstrauma“ entdeckt werde, „das bisher unerkannt geblieben“ sei, könne dem Antrag doch noch stattgegeben werden. (sv/lb)
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Quellenlink : Migration: Migration Bundesregierung gibt Finanzierung des „Anti-Abschiebungs-Ratgeber“ zu