Migration: Migration Bundesregierung finanziert Anti-Abschiebe-Broschüre für abgelehnte Asylbewerber

BERLIN. Die vom Bundesinnenministerium geförderte Internetseite „Handbook Germany“ hat Ratschläge veröffentlicht, wie abgelehnte Asylbewerber ihrer Abschiebung entgehen können. So werden Asylbewerber mit Kindern etwa darauf hingewiesen, daß Abschiebungen nicht stattfinden dürfen, „wenn ein minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht auffindbar ist“. Zuerst hatte die Nachrichtenseite Apollo News berichtet.

Ebenso wird auf der Seite empfohlen, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu klagen – „Sie können nicht abgeschoben werden, während Ihre Klage läuft“ – oder sich an Pro-Asyl-Vereine zu wenden. Die Seite weist auch darauf hin, daß bei Asylanträgen, die nach der Dublin-Regelung als unzulässig eingestuft wurden, die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut beginnt, sobald der Asylbewerber einen Eilantrag einreicht. Dieses juristische Schlupfloch nutzte beispielsweise der Attentäter von Solingen.

Die Internetseite weist Asylbewerber darauf hin, daß sie bei verschwundenem Nachwuchs nicht abgeschoben werden können
Die Internetseite weist Asylbewerber darauf hin, daß sie bei verschwundenem Nachwuchs nicht abgeschoben werden können Foto: Handbook Germany

Auch auf die Seite „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle“ wird verwiesen. Dabei handelt es sich um eine hessische Anti-Abschiebungsgruppierung, die mit der linksradikalen Szene in Frankfurt verknüpft ist und betont, sie stelle sich „aus politischen Gründen gegen Abschiebung“. Ein Text auf der Seite enthält Informationen, die darstellen sollen „wie ihr noch im Flugzeug versuchen könnt, eure Abschiebung zu verhindern“.

Asylbewerber sollen „schwere Kriegstrauma“ entdecken

So sollen abgelehnte Bewerber „sich im Flugzeug nicht hinsetzen und klar machen, daß sie nicht freiwillig fliegen“. Zudem sollen „Unterstützer“ die „übrigen Passagiere“ des Flugzeugs informieren und diese „zum Protest auffordern“.

Auch nach einer erfolgreichen Abschiebung können Asylbewerber Folgeanträge schreiben, heißt es in einem weiteren Text von „Handbook Germany“. Bei „neuen Anhaltspunkten“, etwa wenn bei einem Bewerber ein „schweres Kriegstrauma“ entdeckt werde, „das bisher unerkannt geblieben“ sei, könne dem Antrag doch noch stattgegeben werden.

„Handbook Germany“ weist Asylbewerber darauf hin, daß sie während ihrer Klage nicht abgeschoben werden können
„Handbook Germany“ weist Asylbewerber darauf hin, daß sie während ihrer Klage nicht abgeschoben werden können Foto: Handbook Germany

Die Seite „Handbook Germany“ wird von dem Verein „Neue Deutsche Medienmacher*innen“ betrieben. Der Verein wird vom Bundesinnenministerium, dem Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Beauftragten für Antirassismus gefördert. Ehemalige Vorsitzende ist die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Der Verein vergibt jährlich den Negativ-Preis „Die goldene Kartoffel“ für Berichterstattungen, die dem Verein nicht gefallen. Der Begriff „Kartoffel“ soll dabei eine abschätzige Bezeichnung für Deutsche darstellen. (lb)

Quellenlink : Migration: Migration Bundesregierung finanziert Anti-Abschiebe-Broschüre für abgelehnte Asylbewerber