Migration: Migration Bayerns Kommunen ächzen unter Zahl der Einbürgerungs-Anträge

MÜNCHEN. Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Bayern hat drastisch zugenommen. Zwischen Januar und Mai dieses Jahres wurden durchschnittlich mehr als 5.600 Anträge gestellt, berichtet die dpa mit Verweis auf das Innenministerium. Demnach stieg die Zahl im Juni auf 8.400 Anträge. Zudem rechnet das Ministerium im Juli mit einem weiteren Zuwachs.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni sollen Einbürgerungen schneller möglich sein. Ausländer können nun nach fünf statt acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland einen Antrag stellen. Bei besonderer Integration, etwa durch gute Leistungen in Schule oder Beruf, soll eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein. Die Kommunen seien darauf nicht vorbereitet gewesen.

Stadt Regensburg: Bund bringt uns „an den Rand der personellen Leistungsfähigkeit“

So klafft derzeit etwa in München ein Personaldefizit von 65 Prozent bei Stellen, die sich um Einbürgerungsanträge kümmern. Die Landeshauptstadt verzeichnete bereits Anfang August 2024 einen Anstieg um sieben Prozent bei Anträgen im Vergleich zum gesamten Vorjahr 2023 und 73 Prozent im Vergleich zu den Gesamtanträgen von 2019. Dadurch liege die Wartezeit aktuell bei zwölf bis 18 Monaten.

Ein ähnliches Bild zeichne sich laut dpa in allen bayerischen Großstädten ab. Deutliche Worte fand eine Sprecherin der Stadt Regensburg: „Die vom Bund durchgeführte Gesetzesänderung hat die Kommunen an den Rand der personellen Leistungsfähigkeit im Bereich der Einbürgerungsverfahren gebracht.“

Antragsteller kommen vermehrt aus Syrien

In Nürnberg beobachte die Verwaltung, daß Antragsteller insbesondere aus Ländern kämen, deren Staatsangehörigkeit sie hätten aufgeben müssen. Mit dem neuen Gesetz sind Doppelpässe grundsätzlich möglich gewesen. Gegenüber der dpa nannte der Sprecher beispielhaft Syrien, Irak, Ukraine, Rußland und die Türkei.

Eine ähnliche Entwicklung verzeichnete der Landkreis Rosenheim. Dort stellten vor allem Personen aus Bosnien und Herzegowina, der Türkei und dem Kosovo sowie aus Syrien, Afghanistan und Rumänien einen Antrag. (sv)

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