Meinungsfreiheit: Meinungsfreiheit Staatsanwalt will Grünen-Kritik verbieten – und kassiert Klatsche

MIESBACH. Das Amtsgericht Miesbach hat einen bayerischen Unternehmer, der auf zwei Plakaten die Grünen kritisierte, freigesprochen. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) – die auf einem Plakat als trotziges Mädchen abgebildet ist – reichte einen Strafantrag wegen Beleidigung ein, wie das Nachrichtenportal Nius berichtet. Die Staatsanwaltschaft München II verhängte daraufhin einen Strafbefehl und ein Bußgeld von 6.000 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein und gewann.

Bereits im September, zwei Wochen vor der Landtagswahl in Bayern, hatte die Polizei die beiden Banner von dem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee entfernt und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft begründete die Schritte vor Gericht wie folgt: „Es war einfach Stimmungsmache gegen die Grünen. Lang wird wegen Leibesfülle ständig verächtlich gemacht. Die Frage ist nicht, wie hat er es gemeint, sondern wie kommt es beim Empfänger an.“

Kritik an Grünen unerwünscht

Auf einem Plakat ist Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze zu sehen. Neben ihr stehen die Parteifreunde Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock. Darüber ist der Satz zu lesen: „Wir machen alles platt.“ Am Fuß des Plakats prangt das Habeck-Zitat „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.

Von der Polizei entfernt, vom Gericht bestraft. Ein Anti-Grünen-Plakat. Repro: JF

Auf dem anderen Banner ist Habeck mit drei ausgestreckten Fingern abgebildet – und seinem legendären Satz zu Firmenpleiten: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren.“ Darunter steht die rhetorische Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“

Beleidigung der Grünen oder von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wegen dieses Plakats soll ein Unternehmer bestraft werden.
Beleidigung oder von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wegen dieses Plakats soll ein Unternehmer bestraft werden. Repro: JF

Die Plakate hat der Unternehmer nicht selbst gestaltet, sondern gekauft. Als sie im August 2023 im hessischen Hanau ebenfalls auf einem Privatgrundstück auftauchten, verurteilten die dortigen Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP diese in einer gemeinsamen Pressemitteilung als „bedrohlich und menschenverachtend“. Die Staatsanwaltschaft aber griff nicht ein. (fh/sv)

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