Meinungsfreiheit Hohe Strafe gegen Journalisten wegen Faeser-Satire

BERLIN/BAMBERG. Der Chefredakteur des AfD-nahen Deutschland-Kurier, David Bendels, soll aufgrund mehrerer X-Posts insgesamt 480 Tagessätze Strafe zahlen. Ab 90 Tagessätzen ist man in Deutschland vorbestraft. Die Strafanträge hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gestellt, wie aus den Strafbefehlen hervorgeht, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegen.

Bendels sagte der JF, daß er befürchte, die Staatsanwaltschaft könne wegen der vielen Tagessätze sogar eine Gefängnisstrafe fordern. Er wird derzeit von einem Strafverteidiger vertreten und hat sich zudem Beratung beim Medienrechtler Joachim Steinhöfel eingeholt.

Es geht um drei Beiträge auf der Plattform. Im Zusammenhang mit der Ankündigung Faesers, gegen die Staatsverhöhnung vorzugehen, zeigte er die Innenministerin am 28. Februar mit einem Schild vor dem Körper, auf das er „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ schrieb. Tatsächlich stand dort anläßlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor: „We Remember“. Die Innenministerin hatte im Februar gesagt, „diejenigen, die den Staat verhöhnen“, müßten es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“.

Verleumdung gegen Faeser?

Allein dafür soll der Publizist laut Strafbefehl vom 5. November eine Geldstrafe in Höhe von 210 Tagessätzen, die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen bezahlen. Vorwurf: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Begründung laut Strafbefehl des Amtsgerichts Bamberg: „Sie zielten dabei auf das Amt der Bundesinnenministerin und wollten die Amtsinhaberin damit diffamieren.“

Es handelt sich dabei um dasselbe Gericht, das das Haus des Rentners Stefan Niehoff aufgrund des „Schwachkopf“-Posts auf Strafantrag des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck durchsuchen ließ.

„Frau Faeser stellt die Fakten auf den Kopf, wenn sie eine offenkundig und für jedermann erkennbar satirisch-kritische Fotomontage zum Vorwand nimmt, um Strafantrag wegen Verleumdung zu stellen“, sagte Bendels der JF. Fast erwecke es „den Anschein, als wollte Frau Faeser die Botschaft des kritischen Satire-Beitrags im Nachhinein noch bestätigen“.

Strafbefehl wegen Frage zu Krah-Post

Faeser: Hohe Strafe wegen dieses Posts. Foto: Bendels
Hohe Strafe wegen dieses Posts. Foto: Bendels

Bereits am 30. Juli hatte Bendels einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bamberg über insgesamt 270 Tagessätze erhalten, weil er am 8. Juni 2023 einen Post des AfD-Politikers Maximilian Krah auf ein Foto mit einem Messerstecher montierte. Krah hatte geschrieben: „Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und die Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwanderung ist tödlich.“ Bendels schrieb darüber: „Wie lautet Ihre Meinung zu dieser Feststellung?“

Das Amtsgericht Bamberg wirft Bendels aufgrund der Verwendung des Bildes vor, „gezielt Vorurteile gegen in Deutschland lebende Menschen mit arabischen Wurzeln zu schüren und zum Haß gegen diese anzustacheln“. Strafe: 120 Tagessätze.

In demselben Strafbefehl wird dem Journalisten auch vorgeworfen, sich im Zusammenhang mit der schweren Körperverletzung gegen den damaligen AfD-Landtagskandidaten und heutigen bayerischen Abgeordneten Andreas Jurca der Verleumdung schuldig gemacht zu haben.

Fotomontage mit Baseballschlägern

Er hatte zum Gesicht des schwer entstellten Politikers Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang und Faeser montiert. Die ersten beiden hielten Baseballschläger in der Hand, Faeser nicht. Aber sie stellte am 6. November 2023 Strafantrag. Die Überschrift lautete: „Steinmeier, Haldenwang und Faeser haben in Augsburg mitgeprügelt.“ Der Strafbefehl sieht 210 Tagessätze dafür vor.

Wegen dieses Posts stellte Faeser Strafantrag. Foto: Bendels
Wegen dieses Posts stellte Faeser Strafantrag. Foto: Bendels

Bendels bezeichnete Faesers Strafantrag als „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“. Auch die Richter kritisierte er: „Die grotesken vom einschlägig bekannten Amtsgericht Bamberg erlassenen Strafbefehle machen deutlich: Einige der weisungsgebundenen und politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaften forcieren derzeit in vorauseilendem Gehorsam ihre Willküraktionen gegen mißliebige Medien.“

Gegen alle Strafbefehle hat der Chefredakteur des Deutschland-Kurier Einspruch eingelegt. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

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