Medienbericht: Medienbericht Mannheim-Attentäter kam als „unbegleiteter Minderjähriger“ und bezog Bürgergeld

MANNHEIM. Der islamistische Attentäter von Mannheim, Sulaiman Ataee, reiste im März 2013 als sogenannter unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland ein. Er sei im Alter von 14 Jahren zusammen mit seinem Bruder aus Afghanistan gekommen und habe in Frankfurt Asyl beantragt, berichtete Bild. Im August desselben Jahres sei er in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Bergstraße in Hessen untergebracht worden.

Dort habe er eine Realschule besucht und Deutschkurse mit dem Zertifikat B2 für „fortgeschrittenes Sprachniveau“ abgeschlossen. Die Ausländerbehörde lehnte seinen Asylantrag ab, erließ laut Bild aber aufgrund seines Alters ein Abschiebeverbot.

Attentäter habe früher keinen religiösen Eifer gezeigt

Bereits am Montag hatte Die Welt gemeldet, der Asylantrag sei im Juli 2014 abgelehnt worden. Außerdem habe der spätere Attentäter 2017 im hessischen Bensheim einen erweiterten Hauptschulabschluß erworben.

Bild zufolge lebte Ataee mehrere Jahre rund 30 Kilometer von Mannheim entfernt in der Kleinstadt Lorsch. Bekannte sollen ihn als „höflich, zurückhaltend, hilfsbereit“ beschreiben. Er habe keinerlei religiösen Eifer gezeigt und stattdessen bei Veranstaltungen und Feiern gern mit angepackt. Später sei er in die nahegelegene Kleinstadt Heppenheim gezogen, offenbar wegen seiner Frau.

Ataee bezog Bürgergeld

Diese habe er Anfang 2019 geheiratet und mit ihr eine Familie gegründet. Die beiden Kinder sollen heute zwei und drei Jahre alt sein. Da die Frau einen deutschen Paß besitze, könnte die Hochzeit auch mit Blick auf Ataees Aufenthaltschancen in Deutschland erfolgt sein, spekuliert Bild. Sein Schutzstatus habe auch bestanden, als er volljährig war, drohte aber möglicherweise abzulaufen.

Die Hochzeit und die Vaterschaft hätten seinen Asylstatus noch einmal verbessert. Aktuell habe Ataee eine Aufenthaltserlaubnis bis 2026. Seine Integration galt einer mit seinem Fall vertrauten Quelle zufolge als zufriedenstellend, obwohl er zuletzt keiner Arbeit nachgegangen sei und Bürgergeld bezogen habe. Er habe sich jedoch nie etwas zuschulden kommen lassen.

Bereits vor acht Jahren islamistische Propaganda verbreitet

Laut dem Welt-Artikel vom Montag erhielt Ataee im vergangenen Jahr eine befristete Aufenthaltserlaubnis, da er mit seiner Ehefrau in Deutschland ein Kind bekommen habe. Gemäß Staatsbürgergesetz ist das Kind deutscher Staatsbürger, weil es in Deutschland geboren wurde. Da Ataee als Vater das Sorgerecht besitze, dürfe er in Deutschland bleiben.

Darüber hinaus gebe es Hinweise darauf, daß der Afghane dem radikalen Islam schon vor acht Jahren nahestand. Damals soll er auf YouTube zum ersten Mal islamistische Propaganda des afghanischen Predigers Ahmad Zahir Aslamiyar verbreitet haben. Nach jahrelanger Inaktivität habe Ataee vor wenigen Monaten wieder begonnen, islamistische Inhalte auf dem YouTube-Account hochzuladen. Außerdem habe er sich von 2020 bis 2023 den für Islamisten typischen Vollbart wachsen lassen.

Polizist erliegt Verletzungen

Am vergangenen Samstag seien sowohl die Videos auf dem YouTube-Kanal als auch das Profilbild des Nutzers gelöscht worden. Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob dies aus ermittlungstechnischen Gründen erfolgt sei.

Am Tag vor der Löschung hatte Suleiman Ataee bei einer islamkritischen Veranstaltung in Mannheim fünf Personen niedergestochen und zum Teil schwer verletzt. Sein Hauptziel war der bekannte Islamkritiker Michael Stürzenberger, der mehrere Stichverletzungen erlitt. Als ein Polizeibeamter eingriff, stach Ataee auch diesen nieder. Der Polizist erlag am Sonntag seinen Verletzungen. (dh)

Quellenlink : Medienbericht: Medienbericht Mannheim-Attentäter kam als „unbegleiteter Minderjähriger“ und bezog Bürgergeld