Leipzig ist Spitzenreiter: Leipzig ist Spitzenreiter Selbstbestimmungsgesetz: Anträge auf Geschlechtsänderung übersteigen Prognosen

BERLIN. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes haben deutlich mehr Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags beantragt als erwartet. Allein in 50 Gemeindeverbünden und Städten gingen im August rund 2.300 entsprechende Anträge ein, berichtet der Spiegel. Hochrechnungen des Blattes zufolge könnte es sich um bis zu 15.000 Änderungsersuchen bundesweit handeln. Dagegen ging die Bundesregierung von etwa 4.000 Fällen im Jahr aus.

Überproportional hoch war die Dichte der Anträge in den Großstädten. Sie betrug 2,5 Fälle je 10.000 Einwohner, bundesweit betrug der Durchschnitt hingegen 1,8 Fälle je 10.000 Einwohner. Die Dichte korreliert demnach mit dem Anteil der Studenten an der Bevölkerung. Absoluter Spitzenreiter ist Leipzig mit 7,3 Anträgen je 10.000 Einwohner. Jeder zwanzigste Antragsteller in den untersuchten Kommunen war zudem minderjährig.

Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Änderung

Vor dem Inkrafttreten einiger Teile des Gesetzes am 1. August mußten Personen, die ihren Geschlechtsantrag ändern lassen wollten, zwei psychologische Gutachten beim Gericht vorlegen. Nun reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt, daß der neue Geschlechtseintrag und der neue Name der gewünschten Geschlechtsidentität entsprechen. Auch Jugendliche und Kinder ab sechs Jahren können dies mit Zustimmung der Eltern machen, unterhalb dieser Altersgrenze reicht der Wille der Eltern aus. Der Antrag kann einmal pro Jahr gestellt werden.

Kritiker bemängeln, die Neuregelung sei mißbrauchsanfällig. „Mahnende Stimmen beispielsweise dahingehend ignorierend, daß ein solches Gesetz krimineller Identitätsverschleierung Vorschub leiste, erhebt sich die Bundesregierung zum wiederholten Male über wissenschaftliche Fakten“, hatte etwa AfD-Chefin Alice Weidel im August kritisiert. (kuk/mit IDEA)

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