HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat Correctiv-Chef David Schraven untersagt, die Falschbehauptung zu verbreiten, daß Gericht habe die Berichterstattung der regierungsnahen Jounalisten über das Potsdamer Treffen inhaltlich bestätigt. Dies berichten die Medienanwälte Höcker am Freitag. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte Ende Februar eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erwirkt. Ob und in welchem Umfang der Correctiv-Artikel der Wahrheit entspreche, sei dabei nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.
Schraven hatte das Urteil allerdings als Sieg dargestellt. In einem Interview mit der FAZ sagte er: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: daß bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‘Remigration‘ betrieben werden sollte, und daß das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, daß das, was von uns vorgetragen worden ist, die ‘prozessuale Wahrheit‘ ist.“
Dem widersprach nun das Landgericht. „Der Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage, daß das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen ‘Kern des Artikels‘ geäußert und diesen bestätigt hat. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen“, berichtet der Anwalt Vosgeraus, Carsten Brennecke, auf X.
Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven! Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat:
Der Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. @UlrichVosgerau…
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) May 10, 2024
Vosgeraus Anwalt: „System Correctiv“ überführt
Somit wiederholten die Richter, was sie bereit im Februar nach dem Urteil zur einstweiligen Verfügung von Vosgerau mitteilten: „Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.“
Brennecke nahm dies zum Anlaß, um die Correctiv-Erzählung eines Geheimtreffens erneut zu kritisieren. „Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das ‘System Correctiv‘ funktioniert.“ Auch das Verhalten der FAZ bemängelte er: „Die FAZ muß sich die kritische Frage gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht.“ Mittlerweile entfernte das Blatt die entsprechende Passage. (sv)
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Quellenlink : Landgericht Hamburg: Landgericht Hamburg Correctiv werden Falschaussagen über früheres Gerichtsurteil untersagt