Landgericht Bremen: Landgericht Bremen Keine Volksverhetzung: Strafverfahren gegen Olaf Latzel wird eingestellt

BREMEN. Das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, wird gegen Geldauflage eingestellt. Darauf einigten sich Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 28. August vor dem Landgericht Bremen. Damit geht das Verfahren vier Jahre nach der Anklageerhebung ohne Urteil zu Ende. Latzel zahlt im Gegenzug 5.000 Euro an die Organisation „Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben“ in Bremen. Er gilt danach nicht als vorbestraft. Unabhängig von dem Strafprozeß läuft bei der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) noch ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor.

Der Fall sollte eigentlich vor dem Landgericht neu verhandelt werden, weil das Oberlandesgericht Bremen am 23. Februar 2023 einen Freispruch des Landgerichts Bremen aufgehoben hatte. Das Landgericht hatte den Pastor am 20. Mai 2022 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Damit war das erstinstanzliche Urteil gegen Latzel gekippt worden. Darin hatte ihn das Amtsgericht Bremen am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt.

Latzel entschuldigt sich für Homo-Kritik

Grund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Diese wurden im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Weiter hatte er geäußert: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel entschuldigte sich später für die Aussagen und löschte die Aufzeichnung im Internet.

Vor der Verfahrenseinstellung gab Latzel eine Erklärung ab. Darin sagte er, er bedauere, daß er durch seine Aussagen im Eheseminar Menschen verletzt habe. Dafür bitte er um Entschuldigung. Sie seien ein Fehler gewesen und er distanziere sich von seiner Wortwahl. „Diese Entgleisungen hätten mir nicht passieren dürfen.“ Als Christ und Pastor achte er homosexuelle Menschen wie alle anderen.

Richterin: „Äußerungen waren so nicht gut“

Richterin Frauke Wesemüller sagte, Latzels Äußerungen seien „so nicht gut“ gewesen. Ob sie strafbar seien, sei „unter Juristen umstritten“. Man dürfe unter Bezug auf die Bibel durchaus öffentlich erklären, daß man Homosexualität für Sünde halte. „Aber natürlich dürfen Sie durch Ihre Worte nicht andere Menschen in ihrer Würde verletzen.“ Die vergangenen Jahre seien für Latzel wegen des Strafverfahrens „sicher nicht einfach“ gewesen. Seine Entschuldigung bei den Menschen, die er verletzt habe, sei authentisch.

Latzels Verteidiger Sascha Böttner betonte, mit der Einstellung des Verfahrens gelte für Latzel weiter die Unschuldsvermutung. Er sei nach wie vor der Auffassung, daß sein Mandant hätte freigesprochen werden müssen. In der ersten Berufungsverhandlung habe das Landgericht das ja auch getan. Das Oberlandesgericht habe diesen Freispruch mit einer vorgeschobenen Begründung aufgehoben. Auf dem ganzen Verfahren habe von Anfang an „großer politischer Druck“ gelastet. (idea mit sv)

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