Landesarbeitsgericht Köln: Landesarbeitsgericht Köln Potsdamer Treffen: Kündigung von Mitarbeiterin Baum ist klar rechtswidrig

KÖLN. Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung wegen der Teilnahme am sogenannten „Potsdamer Treffen“ für unwirksam erklärt. Neben Politikern der AfD, CDU und Werte-Union hatte dort unter anderem der Kopf der Identitären Bewegung, Martin Sellner, einen Vortrag gehalten und darin auch über Remigration gesprochen. Die private Teilnahme rechtfertige die Kündigung nicht, urteilten die Richter am Mittwoch.

Als Begründung führte die Rheinmetropole an, daß die 64jährige Simone Baum „durch die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmern und dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen“ habe. Jedoch teilten die Kölner Richter diese Auffassung nicht. Sie schrieben, „daß allein die Teilnahme an dem Treffen im konkreten Fall keine außerordentliche Kündigung rechtfertige“.

Baum verletzte nicht ihre Treuepflicht

Grundsätzlich habe die Frau, die nicht ohne Weiteres aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden kann, eine Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese begrenze sich jedoch auf ihre Stellung und ihren Aufgabenkreis. Als Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutzamt werde ihre sogenannte „einfache“ Treuepflicht erst durch „ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele aktiv zu fördern oder zu verwirklichen“. Die Teilnahme an dem „Potsdamer Treffen“ erfülle dies nicht.

Ebenso urteilte das Gericht, daß eine weitere außerordentliche Kündigung unwirksam sei. Gegen Baum stand der Vorwurf im Raum, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Diesen verwarfen die Richter als nicht gerechtfertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Stadt Köln kann dagegen Berufung einlegen. Aus der Stadt heißt es, „Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens“ werde man prüfen, berichtet die dpa. (sv)

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