Kriminalität: Kriminalität Brokstedt-Attentäter zu langer Haftstrafe verurteilt

ITZEHOE. Der staatenlose Palästinenser, der im Januar 2023 zwei Jugendliche in einem Regionalzug bei Brokstedt ermordete und vier weitere Personen schwer verletzte, ist zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe sah eine besondere Schwere der Schuld als bestätigt an. Damit kann der Ausländer nicht mehr vorzeitig auf Bewährung entlassen werden, berichtet der NDR.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Demnach handelte der 34jährige Ibrahim A. heimtückisch und nutzte die Arglosigkeit der Zugpassagiere bei seinem Attentat gezielt aus. Das mutmaßliche Motiv: Frust aufgrund eines ungeklärten ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus.

Bereits zuvor war Ibrahim A. durch Gewalttaten in Erscheinung getreten. 2016 war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Im Januar 2022 attackierte er einen Mann in einer Obdachlosenunterkunft in Hamburg, schlug ihm mehrfach gegen den Kiefer und stach mit einem Klappmesser auf ihn ein. Zwei Tage später schlug er einer anderen Person mit einem Messergriff auf den Hinterkopf.

Verteidigung beantragte psychiatrischen Aufenthalt

Ein Hamburger Amtsgericht verurteilte ihn wegen dieser beiden Taten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Woche. Sechs Tage vor dem Attentat in Brokstedt wurde er entlassen.

Die Verteidiger des Angeklagten argumentierten, Ibrahim A. habe sich bedroht gefühlt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung müsse er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Sollte das Gericht von der Schuldfähigkeit des Mandanten ausgehen, schlugen die Verteidiger eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren vor.

Attentäter äußerte paranoide Überzeugungen

Die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters hatte die Gerichtsverhandlung zeitweise dominiert. Zeugen des Attentats beschrieben das Verhalten von Ibrahim A. als fokussiert und emotionslos. Gefängnismitarbeiter berichteten jedoch, daß der Täter sich bei Haftaufenthalten über Stimmen und Klopfen beschwert habe. Teilweise habe er die Überzeugung geäußert, verfolgt oder abgehört zu werden.

Der psychiatrische Sachverständige Arno Deister attestierte dem Täter eine posttraumatische Belastungsstörung. Es gebe aber keinen Hinweis darauf, daß Ibrahim A. schuldunfähig sei, oder vermindert schuldfähig sei. Er sei zum Tatzeitpunkt einsichts- und steuerungsfähig gewesen. (lb)

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