Keine Volksverhetzung: Keine Volksverhetzung Ermittlungen gegen Thüringer AfD-Spitze wegen Landschaftsgedicht eingestellt

ERFURT. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat es abgelehnt, Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen die Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und Stefan Möller einzuleiten. Hintergrund ist eine Strafanzeige des Thüringer Grünen-Politikers Bernhard Stengele, der im Abdruck des Gedichts „Rauscht ihr noch, ihr alten Wälder“ aus dem Jahr 1912 im AfD-Programm für die Landtagswahl den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch verwirklicht sah. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, es liege kein Gesetzesverstoß vor, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Der Grünen-Politiker, dessen Partei mittlerweile nicht mehr im Landtag vertreten ist, hatte argumentiert, der Liedermacher sei glühender Nationalist und Teil der „Deutschen Kunstgesellschaft“ gewesen. „Durch den Abdruck des Liedtexts sowie die namentliche Nennung des Autors Franz Langheinrich haben die Beschuldigten als Vertreter des Landesverbands Thüringen der AfD öffentlich den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört, daß sie die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen“, hieß es in der Strafanzeige, die Stengele auf Twitter veröffentlichte.

AfD nennt Anzeige „Mißbrauch der Justiz“

Zwar räumt die Anwaltskanzlei selbst ein, der Liedtext sei „an sich noch unverfänglich, allenfalls rührselig romantisch“. Jedoch handle er von schönen Thüringer Landschaften und sei in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden. Langheinrichs Volkslied wurde von mehreren Komponisten vertont.

Das Bild zeigt den Liedtext, für den ein Grünen-Politiker die Chefs der Thüringer AfD um Björn Höcke wegen Volksverhetzung anzeigt.
Der Liedtext aus dem AfD-Wahlprogramm.

Der AfD-Landesverband hatte die Anzeige als „Mißbrauch der Justiz“ bezeichnet. Es handle sich dabei um einen Versuch des Grünen-Spitzenkandidaten Stengele, „seinen eigenen Bekanntheitsgrad auf Kosten der AfD zu steigern“. Am Gedicht Langheinrichs sei „nichts, aber auch gar nichts Verwerfliches oder gar ‘Volksverhetzendes’ zu erkennen“. (ho)

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