Keine Reue vor Gericht Prozeß: Somalier mit sieben Identitäten vergewaltigte 14jährige

KORNEUBURG. Weil er ein erst 14jähriges Mädchen vergewaltigte und ausraubte, wurde ein Somalier in Niederösterreich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht zeigte er sich geständig, zeigte aber vor dem Schöffensenat keine Reue. „Jeder Mensch kann Fehler machen. Ich konnte mich nicht zurückhalten“, so der Afrikaner, dessen richtiges Alter nicht geklärt werden konnte.

Die 14jährige war auf dem Weg nach Hause, telefonierte am Bahnhof noch mit ihrer Mutter. Der Somalier sprach sie an, doch sie ging einfach weiter. Er packte sie, zerrte sie hinter zwei parkende Autos und verging sich an ihr. Danach forderte er ihr Handy und Geld. „Das ist der Albtraum jeder Frau. Und hier geht es um ein junges Mädchen. Es ist das Schlimmste überhaupt passiert“, zitiert die Krone die beisitzende Richterin im Landesgericht Korneuburg.

Mit einem Lächeln im Gesicht schilderte dann der Angeklagte, was am 7. August geschehen war. „Ich war betrunken und konnte mich nicht zurückhalten. Ich wollte sie kennenlernen.“ Als sein Opfer einfach weiterging, habe er „das Gefühl bekommen, daß ich sie vergewaltigen muß“, so der Asylwerber aus Somalia.

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Täter ist mindestens 21 Jahre alt

Nach der Tat ließ er die Schülerin einfach liegen und ging in das Asylheim nach Korneuburg. Dort war er als 17jähriger gemeldet. Ermittlungen ergaben aber, daß der Migrant bereits in mehreren europäischen Ländern mit sieben Alias-Identitäten auftauchte. Jedes Mal mit einem anderen Geburtsjahr. Ein angeordnetes Gutachten stellte fest, daß der Afrikaner zum Zeitpunkt der Tat mindest 21 Jahre alt war.

Damit konnte er nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Staatsanwalt forderte die Schöffen auf: „Ersparen Sie dem Angeklagten nicht, jahrelang ins Gefängnis zu kommen und darüber nachzudenken, was er dem Mädchen angetan hat.“ Die 14jährige befindet sich in Therapie.

Die Richterin ließ in der Urteilsverkündung keine Gnade walten: „Man muß hier mit einer empfindlichen Strafe reagieren.“ Sechs Jahre Haft und 2.500 Euro Schmerzensgeld setzte es für den Somalier. Das Urteil ist rechtskräftig. (rr)

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