Justizreform?: Justizreform? Neues Gesetz soll Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte einschränken

BERLIN. Ein Entwurf für eine Gesetzesänderung von Justizminister Marco Buschmann (FDP) soll die Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften einschränken. Jeder „böse Anschein“ politischer Einflußnahme soll dadurch ausgeräumt werden, heißt es in dem Dokument, das dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online vorliegt.

Bislang haben Justizminister nach deutscher Gesetzgebung das Recht, auf Staatsanwälte einzuwirken. Sie können etwa anordnen, daß in bestimmten Fällen weiter ermittelt wird oder wie ein Strafgesetz im Zweifelsfall auszulegen ist. Das beruht auf den Paragraphen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“ sowie „Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. Dem Bundesminister der Justiz (…)“.

Zukünftig soll das Justizministerium nur noch auf die Staatsanwaltschaft einwirken können, wenn damit „rechtswidrige Entscheidungen“ verhindern werden können, soweit „in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum besteht“. Entsprechend soll der Paragraph 146 GVG geändert werden.

Richterbund fordert Gesetzesänderung

Auch soll das Justizministerium nach der Änderung alle Weisungen schriftlich dokumentieren und begründen. In besonders eiligen Ausnahmefällen soll das am Folgetag nachgeholt werden können.

Das deutsche Weisungsrecht steht seit langem in der Kritik. Ende 2023 hatte der Deutsche Richterbund die Abschaffung dieses Rechts gefordert. Allein „der böse Anschein, daß Minister Ermittlungen aus dem Hintergrund in die eine oder andere Richtung lenken könnten und Staatsanwälte am Gängelband der Politik laufen“, erschüttere das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung, betonte der Bund.

Tatsächlich ist die deutsche Justiz in dieser Hinsicht einmalig, in keinem anderen europäischen Land gibt es eine solche Regelung. Im Jahr 2019 entschied auch der Europäische Gerichtshof, daß die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei. (lb)

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