„Identitätsfindung“ statt Perversion: „Identitätsfindung“ statt Perversion Weil er „trans“ ist – mildes Urteil für Pädophilen

HERSBRUCK. Das Amtsgericht Hersbruck hat einem Besitzer von zahlreichen kinderpornographischen Dateien einen Strafbonus gewährt, da dieser sich als Transperson identifiziert. Der Richter glaubte den Angaben des Angeklagten, wonach er die Bilder aus Gründen der „Identitätsfindung“ besessen habe und nicht wegen seiner sexueller Begierde.

Die selbsternannte „Transfrau“ kam für den Besitz von mehr als 70 kinderpornographischen Dateien mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten davon. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung gefordert. Sie monierte im Verfahren besonders die Masse an illegalen Dateien und den Umstand, daß diese auf verschiedenen Geräten gespeichert wurden. Daraus schloß sie auf ein starkes Verlangen des Verurteilten, die Bilder jederzeit anschauen zu können.

Schwerer Mißbrauch zu sehen

Laut Zeugenaussage eines Polizisten seien auf den beschlagnahmten Aufnahmen unter anderem „nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“ zu sehen gewesen. Darunter auch Bilder von einem minderjährigen Mädchen beim erzwungenen Oralverkehr, wie die Nürnberger Nachrichten berichteten.

Der 52jährige Verurteilte stritt ab, sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen zu fühlen. Das bei ihm gefundene Material sei Teil der eigenen „transsexuellen Geschichte“. Er habe sich schon als Kind als Frau gefühlt, sei im Kinderheim aufgewachsen und habe mit den Bildern etwas nachholen wollen. Es tue ihm „aufrichtig leid“. Auch weil die „Transfrau“ geständig war und Reue zeigte, entschied sich das Gericht für die milde Strafe.

Gesetz sieht für Kinderpornographie bis zu fünf Jahre Haft vor

Das Strafgesetzbuch sieht für den Besitz von Kinderpornographie Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren vor. Wird ein Täter zu weniger als zwei Jahren verurteilt, kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen.

Die Polizei begann 2021 mit den Ermittlungen gegen den nun Verurteilten, nachdem beim Bundeskriminalamt ein Hinweis eingegangen war. Die bei der Hausdurchsuchung anwesenden Beamten schalteten aufgrund der prekären Wohnsituation des 52jährigen das Gesundheitsamt ein. Ein Polizeibeamter sagte dem Gericht, er hätte den Eindruck gehabt, der Bewohner habe die Kontrolle über sein Leben verloren. Erst nach der Razzia machte der Angeklagte seine angebliche Transgeschlechtlichkeit öffentlich. (st/ho)

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