Höcke zeigt an: Höcke zeigt an Strafbare Parole? So entscheidet die Staatsanwaltschaft über Cathy Hummels

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München hat bekanntgegeben, daß sie nicht gegen die Moderatorin Cathy Hummels ermitteln wird. Die 36jährige hatte unlängst für eine Werbe-Kooperation zur Fußball-EM auf ihrem Instagram-Profil geschrieben, sie freue sich auf ein „grandioses Erlebnis“. Ihren Beitrag beendete sie mit dem Satz: „Alles für Deutschland“.

Daraufhin stellte der Vorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, Strafanzeige gegen Hummels. Der unlängst für denselben Satz verurteilte Politiker begründete das auf X mit dem Ziel, „die Absurdität des Urteils zur Kenntlichkeit zu entstellen“.

Staatsanwaltschaft argumentiert mit Hummels‘ Verhalten nach dem Beitrag

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Juliane Grotz, sagte der Bild-Zeitung, die Justiz habe nach der Anzeige den Beitrag von Hummels „von Amts wegen einer Prüfung im Rahmen eines Vorprüfungsvorgangs unterzogen“. Jetzt bekräftigte die Staatsanwaltschaft: „Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, sagte Grotz. Daher sind die Ermittlungen gegen die Influencerin beendet.

Björn Höcke hatte bei einer Rede im sachsen-anhaltinischen Merseburg im Mai 2021 die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet. Dafür wurde er Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. „Alles für Deutschland“ ist eine Losung der SA und steht in Deutschland unter Strafe. (st)

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