Gesetzeswirrwarr im Freistaat: Gesetzeswirrwarr im Freistaat Muß Bautzen seinen Ausländerbeauftragten doch behalten?

DRESDEN/BAUTZEN. Die sächsische Landesregierung hat eine Beschwerde gegen den Beschluß des Kreistages Bautzen eingelegt, das Amt des dortigen Ausländerbeauftragten abzuschaffen. Nach Angaben des von Petra Köpping (SPD) geführten Sozialministeriums sei der Vorgang unzulässig gewesen. So schreibe das im Mai beschlossene sächsische Integrations- und Teilhabegesetz vor, daß jeder Landkreis einen hauptamtlichen Ausländerbeauftragten einsetzen muß. „Es ist falsch zu behaupten, daß die Aufgabe durch die Streichung in der Landkreisordnung entfallen ist“, teilte das Ministerium dem MDR mit.

Auch der sächsische Migrationsbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) sprach sich gegen die Abschaffung des Postens aus. „Integrationsarbeit muß vor Ort geschehen. Dafür bedarf es der Beauftragten, die die Belange der Migrationsgesellschaft auf kommunaler Ebene aufnehmen und spiegeln“, sagte er dem Sender.

Landesdirektion fordert Stellungnahme vom Kreis Bautzen

Vergangene Woche hatte die AfD die Streichung des Postens im Kreistag durchgesetzt. In einer geheimen Abstimmung befürworteten 47 von 84 anwesenden Abgeordneten den Vorschlag, darunter 32 AfD-Kreistagsmitglieder. „Zwar gibt es in Sachsen ein Gesetz, das einen Ausländerbeauftragten vorsieht. Aber dann sollte sich das Land um die Finanzierung kümmern“, äußerte AfD-Fraktionschefin Heike Lotze gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Sie betonte, der Landkreis sei finanziell „notleidend“.

Auch Landrat Udo Witschas (CDU) widersprach der Auffassung des Sozialministeriums, die Landkreise seien zur Einstellung eines Ausländerbeauftragten verpflichtet: „Uns liegen diesbezüglich keine weitergehenden Mitteilungen oder Weisungen seitens des Ministeriums vor.“ Die dafür notwendige Verordnung sei noch nicht beschlossen. Diese soll allerdings in den kommenden Wochen veröffentlicht werden, wie das Sozialministerium bekannt gab. Nun will die Landesdirektion Sachsen über den Fall entscheiden. Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde im Freistaat forderte zunächst den Landkreis Bautzen zu einer Stellungnahme auf. (kuk)

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