Gesetzesentwurf von Faeser und Buschmann: Gesetzesentwurf von Faeser und Buschmann Betrug beim Aufenthaltsrecht: Bundesregierung will Scheinvaterschaften bekämpfen

BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um mißbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften wirksamer zu verhindern. „Wir schieben Täuschungen und Rechtsmißbrauch einen deutlichen Riegel vor“, sagte Faeser und wies zugleich darauf hin, daß Scheinvaterschaften ein beliebtes Mittel von Ausländern sind, um sich in Deutschland Aufenthaltsrechte zu erschleichen.

Buschmann sprach von einer „skrupellosen Masche, um das Ausländerrecht zu umgehen“, die „unsere Sozialkassen jedes Jahr horrende Summen kostet“. Der Staat müsse gegen diesen Mißbrauch vorgehen. Bisherige Gesetze seien entweder verfassungswidrig oder nicht effektiv genug gewesen.

Ausländerbehörden sollen Mißbrauchskontrolle übernehmen

Aktuell werden Vaterschaften etwa von Notaren oder Jugendämtern beurkundet. Diese Stellen könnten mißbrauchsrelevante Information aber nur schwer ermitteln, betonten das Innen- und Justizministerium. Scheinvaterschaften werden deshalb häufig zu spät erkannt. Und: Nachträgliche Korrekturen sind nach geltendem Recht nicht möglich.

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, die Mißbrauchskontrolle den Ausländerbehörden zu übertragen. Bei „Prüffällen“ soll deren Zustimmung die Voraussetzung dafür bilden, daß eine Vaterschaft anerkannt wird. Prüffälle sollen „grundsätzlich immer schon dann vorliegen“, wenn die Mutter des Kindes kein oder ein schwaches Aufenthaltsrecht besitzt und der Mann ein starkes Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Dasselbe soll im umgekehrten Fall gelten, also wenn die Frau das starke und der Mann das schwache Aufenthaltsrecht besitzt. Zudem wollen Faeser und Buschmann den Ausländerbehörden ermöglichen, die Zustimmung nachträglich zurückzunehmen.

Scheinvaterschaften: „Tatsächliches Ausmaß des Problems deutlich größer“

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 hätten die Ausländerbehörden insgesamt 1.769 Verdachtsfälle für den Mißbrauch einer Vaterschaft bearbeitet, teilten die beiden Ministerien mit. Etwa 290 dieser Fälle seien als mißbräuchliche Vaterschaftsanerkennung eingestuft worden.

Hinzu kämen 1.800 geprüfte Fälle in Auslandsvertretungen mit „sehr geringer Quote an festgestellten Mißbräuchen“. Die Ministerien wiesen jedoch darauf, daß gegenwärtig viele Scheinvaterschaften nicht erkannt würden. „Wir gehen davon aus, daß das tatsächliche Ausmaß des Problems deutlich größer ist.“

Mann erkennt 24 Kinder an

Der RBB hatte im Februar über den Fall eines Mannes berichtet, der 24 Kinder anerkannt hatte. Dadurch erhielten mehr als 90 weitere Personen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und bezogen Bürgergeld, Kindergeld sowie Kinderzuschläge. Allein dieser Fall verursachte einen Schaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr.

Anfang April hatte bereits die AfD-Fraktion im Bundestag einen Gesetzesentwurf eingebracht, um Scheinvaterschaften wirksamer zu bekämpfen. Der Antrag war jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Faesers und Buschmanns Entwurf soll zunächst innerhalb der Bundesregierung beraten und dann in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden. Die beiden Minister streben nach eigenen Angaben noch vor der Sommerpause im Juli und August einen Kabinettsbeschluß an. (dh)

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