BERLIN. Die Planungsgruppe der SPD-Fraktion hat einen Entwurf für das geplante Partizipationsgesetz erarbeitet. Darin wird eine verpflichtende Quote für „Personen mit Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung bei Bundesgerichten und Behörden“ festgeschrieben.
„Mit diesem Gesetz soll die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft gestärkt werden“, zitiert die Bild-Zeitung aus dem geplanten Gesetz, das noch vor Weihnachten den Bundestag passieren soll. Wie hoch allerdings der Anteil von Ausländern und sonstigen Diskriminierten sein muß, wollten die Sozialdemokraten noch nicht bekanntgeben.
Eine solche Quote liefe auf eine Benachteiligung einheimischer Bewerber hinaus, weil zunächst solange vorwiegend Migranten eingestellt werden müßten, bis der Prozentsatz erfüllt ist.
Auch Faeser plante Migrantenquote
Auf das Partizipationsgesetz hatte sich die Ampel bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Nach Cannabis-Freigabe und unbürokratisch möglichem jährlichen Geschlechterwechsel ist die Ausländerquote im öffentlichen Dienst und in Bundesgerichten nun das dritte wichtige gesellschaftliche Anliegen von SPD, FDP und Grünen.
Um die Einhaltung zu beachten, soll auch ein sogenannter „Partizipationsrat“ gegründet und damit mehr Bürokratie und weitere Planstellen geschaffen werden. Man wolle „in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel“ einführen.
An einem Entwurf für ein Gesetz zur Migrantenquote arbeitet seit Frühsommer auch das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium. (fh)
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Quellenlink : Gesetzentwurf: Gesetzentwurf SPD will Migrantenquote für Gerichte und Behörden