GELSENKIRCHEN/ESSEN/BERLIN. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Eilantrag der AfD gegen die Stadt Essen stattgegeben, die Kündigung des Mietvertrages für den Parteitag Ende Juni zurückzunehmen. Der ursprüngliche Vertrag muß erfüllt werden. Damit ist auch die Zusatzklausel hinfällig, mit der Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) der AfD eine Konventionalstrafe von 500.000 Euro für jede verbotene Äußerung auferlegen wollte. Dies haben die Richter ausdrücklich festgestellt.
Zuvor waren über die Kündigung der Grugahalle durch die Stadt Essen peinliche Details für Kufen bekannt geworden. So hatte der Oberbürgermeister den Antifa-Aktivisten Andreas Kemper mit einem Gutachten beauftragt, um die Veranstaltung zu verhindern.
Für 5.000 Euro, berichtet die Zeit, durfte der freiberufliche Soziologe aufschreiben, warum es auf dem Parteitag zu verbotenen Losungen wie „Alles für Deutschland“ kommen werde. Das berichtet die Zeit. Mit diesem Papier in der Hand verlangte der CDU-Politiker von der AfD die nun als rechtswidrig festgestellte Zusatzklausel zu unterschreiben. Die AfD hat den Essener Oberbürgermeister und den Messechef daraufhinwegen Untreue und versuchter Nötigung angezeigt.
Essen läßt sich von der AfD Vorschuß zahlen
Die AfD hatte die Vertragsänderung abgelehnt: Die Stadt kündigte auf Betreiben Kufens den Mietvertrag, den sie bereits im Januar 2023 mit der Partei geschlossen hatte. Da lag die inzwischen verurteilte Äußerung des Thüringer Landeschefs Björn Höcke „Alles für Deutschland“ bereits zwei Jahre zurück und war bekannt. Der CDU-Politiker Kufen trommelt seit Monaten gegen die Veranstaltung, mobilisiert Zehntausende Gegendemonstranten und erklärte, sich an die Spitze der Antifa-Proteste stellen zu wollen.
Obwohl sich die Stadt Essen bereits seit Januar dieses Jahres bei drei renommierten Rechtsanwaltskanzleien erkundigte, ob sie den Vertrag kündigen könne und überall nur eindeutiges Kopfschütteln erntete, verlangte sie am 13. Mai den Vorschuß für den Mietvertrag. „Mit sonnigen Grüßen aus Essen“ bedankte sich die Stadtverwaltung kurz darauf für den Zahlungseingang.
Nachdem alle angefragten Juristen dem Oberbürgermeister Anfang des Jahres mitgeteilt hatten, daß er keine Chance habe, den Vertrag zu kündigen, beauftragte er Kemper, der sich mit polemischer Kritik gegen die AfD einen Namen in der Antifaszene gemacht hat und seine Beiträge auf X fast immer mit „NoAfD“ beendet, mit dem Gutachten.
Antifa-Gutachter liefert wie bestellt
Der Soziologe lieferte wie von Kufen bestellt: „Daher ist erwartbar, daß auch die mediale Bühne des Bundesparteitags der AfD genutzt wird, die Parole ‚Alles für Deutschland‘ in einer Weise zu verbreiten, die strafbar ist.“ Kemper weist den Vorwurf zurück, einen inkompetenten Gefälligkeitsgutachter beauftragt zu haben: „Kemper ist ein Kenner der Partei. Was er auf X über die AfD postet, war für uns nicht relevant.“
Der renommierte Experte für Vertragsrecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Stephan Lorenz, jedoch wurde deutlich: „Hier wurde mit einer Art Taschenspielertrick ein Kündigungsgrund konstruiert.“ Das sahen nun auch die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen so und gaben der Partei vollumfänglich recht. (fh)
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Quellenlink : Gerichtsentscheidung: Gerichtsentscheidung Absage des AfD-Parteitags rechtswidrig: Essen CDU-OB total blamiert