CHEMNITZ. Das Landgericht Chemnitz hat die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen neun Männer abgelehnt, die 2018 an einer vermeintlichen Hetzjagd in der Stadt auf Ausländer beteiligt gewesen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte den Beschuldigten „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen im Stadtzentrum“ vorgeworfen, berichtet die Bild-Zeitung.
Dies konnte die 1. Strafkammer des Landgerichts jedoch „bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses nicht feststellen“. Vielmehr „erschöpfe sich die Beteiligung der Angeschuldigten nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens allenfalls in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“. Demnach erkennt das Gericht an, daß es zu teils gewaltsamen Ausschreitungen gekommen war. Die konkreten Vorwürfe gegen die neun Männer können jedoch nicht bewiesen werden.
Merkel sprach von „Hetzjagden auf Ausländer“
Hintergrund ist eine tödliche Messerattacke 2018 durch den Iraker Alaa S. und einen seither untergetauchten Komplizen. Dabei kam der 35jährige Deutsche Daniel H. ums Leben. Zwei weitere Deutsche wurden schwer verletzt. Der Iraker S. wurde bereits zu elf Jahren Haft verurteilt.
Im Zuge dessen kam es in Chemnitz tagelang zu Demonstrationen. Zunächst verbreiteten Linksextreme Gruppen in sozialen Netzwerken die Nachricht, es habe eine „Jagd auf Migranten“ gegeben. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach daraufhin von „Hetzjagden auf Ausländer“.
Der Chemnitzer Bürgermeister, eine Lokalzeitung und der damalige Bundesverfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatten bereits kurz nach der Tat darauf hingewiesen, daß es keine solche „Hetzjagden“ gegeben habe. Maaßen wurde daraufhin von seinem Posten abberufen und ins Innenministerium versetzt. (sv/ho)
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Quellenlink : Fünf Jahre danach: Fünf Jahre danach Angebliche „Hetzjagden“ in Chemnitz 2018: Prozeß geplatzt