Firmen sollen verdächtige Vorgänge melden: Firmen sollen verdächtige Vorgänge melden EU beschließt Obergrenze für Bargeldzahlungen

BRÜSSEL. Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Obergrenze für geschäftliche Bargeldzahlungen beschlossen, die ab 2027 gelten soll. Demnach dürfen künftig nicht mehr als 10.000 Euro in bar an Geschäftspartner ausgezahlt werden, berichtet die Welt.

Für Privatpersonen soll die Regelung nicht gelten – es sei denn, einer der beiden Geschäftspartner handelt auch beruflich mit dem Verkaufsgegenstand. Das heißt im Klartext: Wer sein Fahrrad an seinen Nachbarn verkauft, ist nicht an die 10.000 Euro-Grenze gebunden, es sei denn, er ist beruflich Fahrradverkäufer.

Neben der Obergrenze beschloß die EU auch weitere Regeln, die sich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung richten sollen. So erhalten etwa Zollbehörden mehr Befugnisse, um verdächtige Transaktionen auszusetzen. Auch sollen Banken, Kasinos, Anbieter von Kryptowährungen und Profifußballvereine ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. (lb)

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