Faeser-Entscheidung rückgängig machen: Faeser-Entscheidung rückgängig machen „Compact“-Anwälte reichen Klage gegen Verbot ein

LEIPZIG. Die Anwälte des verbotenen „Compact“-Magazins haben Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts, wie unter anderem die dpa berichtet. Am Mittwochabend seien demnach sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen das Verbot eingegangen. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist noch offen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte in der vergangenen Woche eine Verbotsverfügung gegen das Magazin sowie gegen die dazugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH erlassen. Beide richteten sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraph 3 des Vereinsgesetzes“, begründete die Politikerin ihre Entscheidung.

„Sommerfest für Pressefreiheit“ ebenfalls verboten

Ebenfalls verboten wurde das „Compact“-Sommerfest, das am 27. Juli auf dem Rittergut Nöbeditz des früheren AfD-Politikers André Poggenburg in Sachsen-Anhalt stattfinden sollte. Als Reaktion darauf hatten Poggenburg und die Organisation „Aufbruch Deutschland 2020“ zur gleichen Zeit zu einem „Sommerfest für Pressefreiheit“ eingeladen.

Am gestrigen Mittwoch untersagte das Innenministerium in Sachsen-Anhalt auch das „Sommerfest für Pressefreiheit“. Poggenburg und „Aufbruch Deutschland 2020“ wollen nun juristische Schritte einleiten. (dh)

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