Er tötete einen Familienvater: Er tötete einen Familienvater Nächster Asylmörder für schuldunfähig erklärt

UELZEN. Ein 18jähriger Marokkaner, der im Juli im Bahnhof Uelzen einen Familienvater angegriffen und getötet hatte, kann offenbar damit rechnen, nicht verurteilt zu werden. „Der Sachverständige sieht Anhaltspunkte für eine psychiatrische Erkrankung“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg nach Angaben der Bild-Zeitung. Grund sei, daß der Ausländer regelmäßig Cannabis konsumiert habe.

Hintergrund: Der Migrant hatte sein Opfer ohne ersichtlichen Grund die Treppe zum Gleis hinunter getreten. Der Mann erlitt ein schweres Schädelhirntrauma und starb noch auf den Stufen. Die Tat ereignete sich früh gegen 1.30 Uhr in der Nacht auf den 14. Juli. Das Opfer ist ein Küchenhelfer aus Lüneburg. Seinem Mörder begegnete er nur zufällig. Laut Polizei erhielt das Opfer plötzlich einen Stoß oder Tritt, fiel die Stufen hinunter und blieb regungslos liegen.

Er tötete, nachdem die Polizei ihn laufen ließ

Der Marokkaner war am Vortag bereits zunächst wegen eines Taschendiebstahls in der Innenstadt und später wegen einer Körperverletzung am Zentralen Omnibusbahnhof in derselben Stadt festgenommen worden. Um die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam – ließ ihn aber um 21 Uhr wieder frei. Wenige Stunden später tötete er einen Menschen.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit das weitere Vorgehen und ob sie überhaupt Anklage erheben will. Sollte sie dem Gutachter folgen, könnte der 18jährige geduldete Asylsuchende in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden.

Ähnlicher Fall in Ravensburg

Zuletzt war ein anderer Migrant in Ravensburg ebenfalls für schuldunfähig erklärt worden, der hinterrücks in einem Supermarkt ein vierjähriges Mädchen mit einem 20 Zentimeter langen Messer angegriffen und ihr Magen und Darm zerfetzt hatte. Das Kind überlebte nur knapp. Im Prozeß sprach der Syrer davon, eine göttliche Eingebung gehabt zu haben.

Der Vorsitzende Richter Veiko Böhm sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei „schwer auszuhalten“, daß die AfD-Landtagsfraktion Anfragen zu dem Fall stelle und damit das Verbrechen für die eigene Weltanschauung instrumentalisiere. „Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet“, unterstrich er. Auch ein schwäbischer Mann könne so etwas tun, in dem Fall gebe es „aber keine AfD-Fraktion, die einen Antrag stellt“. (ho)

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