KÖLN. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hat dem Vorwurf, seine Behörde habe sich zu einer „Gesinnungspolizei“ entwickelt, widersprochen. Nicht alle persönlichen Aussagen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ könnten „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“, wenn etwa „zulässige Kritik“ in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlage, schrieb Haldenwang in einem Gastbeitrag in der FAZ.
Auch wenn die „Menschenwürde von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure“ attackiert werde, bedeute dies einen Angriff auf das Grundgesetz. Solche „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, sei „gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes“.
Insgesamt sei die Demokratie in Deutschland „selten so in Gefahr wie heute“. Die Zahl der Extremisten steige seit Jahren und die Digitalisierung helfe „einschlägigen Organisationen und Akteuren“ bei der Verbreitung ihrer Ideologien und „haßerfüllter Hetze“.
Haldenwang nennt angebliches Geheimtreffen als Grund
Ausländische „autoritäre“ Staaten wandten sich mit „Desinformation“ gegen „die westlichen Demokratien“ und fänden damit „Anklang und Beifall bei inländischen“ Akteuren, betonte Haldenwang. Auch das angebliche Geheimtreffen von Potsdam erwähnte der Inlandgeheimdienst-Chef. Die Teilnahme von „Teilen der gesellschaftlichen Mitte“ an einem „Vernetzungstreffen“ von Rechtsextremen belege, daß es „Entgrenzungsprozesse“ gebe.
Diese Entwicklungen machten es notwendig, daß sich Haldenwang auch vermehrt in Medien zu Wort melde. Um eine „informierte politische Auseinandersetzung“ zu ermöglichen, müsse die Behörde vor bestimmten Gefahren warnen – auch vor Organisationen, bei denen kein Verbot geplant sei.
Ex-SPD-Minister Brodkorb kritisiert die Behörde
Auf diese Weise schütze der Verfassungsschutz letztendlich die Meinungsfreiheit in Deutschland, schlußfolgerte Haldenwang. Denn sie sei Teil des Grundgesetzes, das die Behörde verteidige.
Ist der Verfassungsschutz zu präsent in den Medien? Und handelt er als „Gesinnungspolizei“? Nein. Denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen. Ein Gastbeitrag. https://t.co/lpU5qejzvS
— Frankfurter Allgemeine (@faznet) April 1, 2024
Hintergrund der Äußerungen ist die zunehmende Kritik am Verfassungsschutz. Zuletzt warf der ehemalige SPD-Minister Mathias Brodkorb der Behörde in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“ vor, ihre Auffassung von „Extremismus“ nicht klar zu definieren. Die vom Verfassungsschutz vertretene Auffassung, der ethnische Volksbegriff sei verfassungswidrig, stehe dabei im direkten Widerspruch zum Grundgesetz, das einen ethnischen Volksbegriff „logisch wie historisch“ voraussetze. (lb)
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Quellenlink : „Delegitimierung staatlichen Handelns“: „Delegitimierung staatlichen Handelns“ „Meinungsfreiheit hat Grenzen“ – Haldenwang weist Kritik an Verfassungsschutz zurück